Strategie und Ziele

Philosophie

Als genossenschaftlich verankertes Unternehmen beteiligt die Mobiliar ihre Kundinnen und Kunden am Geschäftserfolg. Die langfristige Ausrichtung und die Kapitalstärke sichern den Fortbestand sowie die Weiterentwicklung des Unternehmens aus eigener Kraft.

Die schlagkräftige Organisation der Mobiliar unter dem Dach einer Genossenschaft richtet die wirtschaftliche Leistung gezielt auf die Kunden aus. Anstelle von Dividendenzahlungen an Aktionäre beteiligt die Mobiliar ihre Kundinnen und Kunden im Nicht-Lebensversicherungsgeschäft am erwirtschafteten Erfolg.

Genossenschaftliche Verankerung mit Zukunft

Die Mobiliar wurde 1826 als erste private Versicherung der Schweiz und als Genossenschaft gegründet. Einst entstanden als Solidaritätsgemeinschaft, um Risiken und Schäden gemeinsam zu tragen, stellen wir unter Beweis, dass das Modell und die Rechtsform der Genossenschaft auch heute Zukunft haben. Dies bedingt eine ständige innere Veränderungsfähigkeit, weil keine aussenstehenden Aktionäre auf das Unternehmen einwirken.

150

Delegierte aus allen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein vertreten die Interessen der Kundinnen und Kunden. 

Die Delegierten vertreten die Anliegen der Genossenschafter und damit der Kunden. Anlässlich von regionalen Informationsveranstaltungen und über persönliche Kontakte zu den Generalagenten fliessen ihre Hinweise direkt ein. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft sorgt dafür, dass die genossenschaftliche Verankerung der Mobiliar gewahrt bleibt und dem statutarischen Gesellschaftszweck nachgelebt wird. Die Statuten der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft definieren als Hauptzweck die Förderung der direkten Versicherung auf genossenschaftlicher Grundlage. Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG führt die Gruppe strategisch.

Weiterführende Informationen:

Investitionsschwerpunkte

Erfolg teilen

Die genossenschaftliche Rechtsform führt zu einem hohen Mass an Übereinstimmung zwischen den Interessen des Unternehmens und der Kundinnen und Kunden. Der Genossenschaft als Alleineignerin wird seit Jahren eine vergleichsweise bescheidene Dividende ausgerichtet. Sofern die Marktgegebenheiten und die Ertragskraft es zulassen, beteiligt die Mobiliar ihre Kunden mit einer freiwilligen Überschussbeteiligung. In erster Linie lässt die Mobiliar Kunden am Erfolg teilhaben, aber auch die Mitarbeitenden kommen in den Genuss einer Erfolgsbeteiligung. Um in Zukunft weiterhin erfolgreich zu sein, investieren wir erhebliche Mittel in die Entwicklung des Unternehmens.

Überschussbeteiligungen auch im Nicht-Lebensversicherungsgeschäft

Es ist üblich, dass Kunden aus dem Lebensversicherungsgeschäft Überschussbeteiligungen erhalten. Unüblich in der Branche sind hingegen die Überschüsse, welche die Mobiliar auch im Nicht-Lebengeschäft auf breiter Ebene den Kunden zukommen lässt. 

Bereits 1939 hat die Mobiliar – damals eine reine Sachversicherung – in ihren Statuten festgehalten, was heute noch gilt: Die Versicherten werden mit Auszahlungen aus dem Überschussfonds am guten Geschäftsgang beteiligt. In den letzten zehn Jahren liessen wir ihnen gegen CHF 1.6 Mia. zukommen. Über die Verwendung der Mittel des Überschussfonds und die Begünstigung der Kunden entscheidet die Generalversammlung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG.

Von Juli 2020 bis Juni 2021 kommen alle Autofahrer und KMU, die bei der Mobiliar eine Fahrzeug- respektive Betriebsversicherung abgeschlossen haben, in den Genuss einer Prämienreduktion von 10%. Erstmals erhalten auch Kundinnen und Kunden mit einer Reiseversicherung eine Prämienvergünstigung von 20%. Insgesamt fliessen auf diese Weise rund CHF 175 Mio. an unsere Versicherten zurück. Mit einem Gesamtbetrag von CHF 220 Mio. werden ab Mitte 2021 für die Dauer eines Jahres die Prämienrechnungen der Haushalt- und Gebäudeversicherung um 20% vergünstigt. Um den genossenschaftlichen Gedanken in dieser speziellen Zeit besonders zu unterstreichen, setzen wir die Prämienvergünstigung für Kunden mit einer Betriebsversicherung auch in diesem Jahr nahtlos fort. Diese profitieren bereits zum zweiten Mal in Folge von einer Prämienreduktion von 10%.

Die Mobiliar beteiligt ihre Kundinnen und Kunden auch im Nicht-Lebengeschäft am Geschäftserfolg.

Die Mobiliar kennt nicht nur Überschussbeteiligungen im Breitengeschäft. Darüber hinaus existieren Überschusskonstrukte für mittlere und grössere Unternehmen, die auf vertraglichen Vereinbarungen basieren und vom individuellen Schadenverlauf abhängig sind.

Auszahlungen an Kunden im Nicht-Lebengeschäft

inkl. Begleitmassnahmen, in CHF Mio.

Überschussbeteiligungen im Lebensversicherungsgeschäft

Prämien für Lebensversicherungen enthalten verschiedene Komponenten, um der Vertragsdauer, der Schwankung der Schadenbelastung, den abgegebenen Garantien und insbesondere in der Einzellebensversicherung der Unabänderlichkeit der Prämie Rechnung zu tragen. Verläuft die effektive Entwicklung des finanziellen Ertrags, des Schadenaufkommens oder der Kosten günstiger als in der Prämienberechnung vorgesehen, entstehen Überschüsse, die eine Ausschüttung ermöglichen.

Einzellebensversicherung

In der Einzellebensversicherung bieten wir Verträge mit Nettoprämien ohne Überschussbeteiligung und Policen mit Bruttoprämien und Überschussbeteiligung an. Die Überschüsse werden in Spar-, Risiko- und Kostenüberschüsse unterteilt. Die Sparüberschüsse werden in der Regel vertragsindividuell verzinslich angesammelt und bei Ablauf, im Leistungsfall oder bei Rückkauf zusätzlich ausbezahlt. Risikoüberschüsse hingegen werden meist als Vorausüberschuss mit den fälligen Prämien verrechnet. Bei den Sparprodukten der neuesten Generation werden die Sparüberschüsse durch einen transparenten Mechanismus festgelegt, der sich auf die jährliche Rendite der Kapitalanlagen des Einzelleben-Geschäfts stützt.

Kollektivlebensversicherung

In der Kollektivlebensversicherung wird unterschieden zwischen Verträgen mit individueller Gewinnabrechnung und Verträgen mit kollektiver Gewinnbeteiligung. Die individuellen Gewinnabrechnungen sind einzelvertraglich geregelt und die Überschussbeteiligung hängt vom effektiven eigenen Risikoverlauf ab. Die Verträge mit kollektiver Gewinnbeteiligung unterstehen der gesetzlich geregelten Mindestquote, welche die Mobiliar verpflichtet, mindestens 90% der massgebenden Erträge zugunsten der Versicherten zu verwenden. Der Risiko- und Überschussausgleich erfolgt innerhalb der Solidaritätsgemeinschaft. 2020 gaben wir 95% der Erträge in Form von Renten, Kapitalleistungen, Überschusszuweisungen und Rückstellungen an die Vorsorgeeinrichtungen weiter. Damit erhielten unsere Kunden mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Erträge.

Überschussbeteiligung im der Legal Quote unterstellten Kollektivgeschäft

in %

Freiwillige Beteiligung der Mitarbeitenden am Erfolg

Unser Leitbild hält fest, dass wir auch Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens beteiligen. Sofern im Unternehmen Wert geschaffen wurde, entscheidet die Mobiliar auf Basis der gesamten operativen Leistung jährlich, welche Erfolgsbeteiligung Mitarbeitende zusätzlich zu ihrem fixen Gehalt erhalten. Die Vergütungssystematik wurde für die Kadermitarbeitenden Ende 2019 auf eine freiwillige Erfolgsbeteiligung umgestellt und im Frühling 2020 erfolgte die letzte Bonuszahlung. Im Berichtsjahr erzielte die Mobiliar erneut ein über dem Gesamtmarkt liegendes Wachstum. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat honorieren diese Leistung im Frühjahr 2021 mit einer Erfolgsbeteiligung von 60% eines Monatsgehalts. Lernende erhalten unabhängig von der Anzahl Lehrjahre eine Erfolgsbeteiligung von mindestens CHF 720. Insgesamt setzten wir für die Beteiligung am Erfolg des Jahres 2020 einen Gesamtbetrag von rund CHF 27.7 Mio. ein. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat schätzen den grossen Einsatz der Mitarbeitenden für den in den letzten Jahren konstant hohen Erfolg und die ausgezeichnete, nachhaltige Entwicklung der Gruppe Mobiliar.

SST-Quotient

494%

Kennzahl, die zeigt, zu wie viel Prozent die anrechenbaren Eigenmittel die Anforderungen decken, welche gemäss Aufsichtsverordnung von privaten Versicherungsunternehmen verlangt werden. Die Mindestanforderung beträgt 100%.

Solide Eigenmittelausstattung

Die Genossenschaftsphilosophie verleiht auch der Unternehmensführung eine besondere Charakteristik und ist von Langfristigkeit geprägt. Die Mobiliar strebt nicht eine einseitig aktionärsgetriebene Gewinnmaximierung an, sondern eine auf die Anspruchsgruppen ausgerichtete Gewinnoptimierung. Die Gewinne müssen den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe aus eigener Kraft sicherstellen sowie Dividenden an die Genossenschaft und Überschussbeteiligungen an die Versicherungsnehmer ermöglichen.

Das Versicherungsgeschäft wird vorwiegend von der Betrachtung über lange Zeiträume bestimmt, da das Schadenausmass über Jahre und Jahrzehnte hinweg beträchtlich variieren kann. Um solch grossen Schwankungen im Schadenanfall und ungünstigen Finanzmarktentwicklungen Rechnung tragen zu können, benötigt die Gruppe Mobiliar mangels Zugang zum Kapitalmarkt bedeutende Eigenmittel. Ein nachhaltig selbstfinanziertes Versicherungsgeschäft bedarf weitsichtiger Strategien. Die Risiken, die wir im Versicherungsgeschäft und bei den Vermögensanlagen eingehen, stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zu unserem Eigenkapital. In Bezug auf die Eigenmittelausstattung belegt die Gruppe Mobiliar mit einem SST-Quotienten von 494% einen Spitzenplatz unter den Schweizer Erstversicherern.

Wir verwenden Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die uns erlauben, unsere Webseite besser auf Ihre Interessen und Bedürfnisse abzustimmen und unser Angebot zu verbessern. Durch die Nutzung unserer Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen