Finanzbericht

Anhang zur konsolidierten Jahresrechnung

Allgemeine Informationen und Grundsätze

Erstmalige Anwendung von Swiss GAAP FER 40

Die Inkraftsetzung der Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen (Swiss GAAP FER 40) wurde auf den 1. Januar 2021 festgelegt. Zwecks Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreswerte an die neuen Rechnungslegungsvorschriften angepasst. Im Vergleich zur Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER 14 gibt es keine Bewertungsunterschiede. Anpassungen gibt es bei der Gliederung der einzelnen Bestandteile der Konzernrechnung. Zudem werden mit Swiss GAAP FER 40 zusätzliche Offenlegungen ausgewiesen.

Grundsätze der Rechnungslegung

Die Konzernrechnung wurde in Übereinstimmung mit dem gesamten Swiss-GAAP-FER-Regelwerk erstellt und entspricht dem schweizerischen Gesetz.

Konsolidierungsgrundsätze

Vollkonsolidiert sind die Gesellschaften, an welchen die Schweizerische Mobiliar Holding AG direkt oder indirekt mehr als 50% des Grundkapitals oder der Stimmrechte hält. Ausgenommen sind nicht konsolidierte Immobiliengesellschaften, welche in den Anlageliegenschaften enthalten und zu aktuellen Werten bilanziert sind.

Organisationen, an welchen die Gruppe Mobiliar zwischen 20 und 50% beteiligt ist, werden nach der Equity-Methode bilanziert. Den Anschaffungswert übersteigende Verluste werden nur dann bilanziert, wenn sich die Gruppe Mobiliar rechtlich oder faktisch verpflichtet, sich an weiter gehenden Verlusten zu beteiligen oder an einer – laufenden oder eingeleiteten – Sanierung teilzunehmen.

Hält die Gruppe Mobiliar weniger als 20% Anteil am Kapital einer Gesellschaft, aber mit der Absicht dauernden Haltens, werden diese in den Kapitalanlagen zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen erfasst.

Den Konsolidierungskreis finden Sie am Ende dieser Seite.

Konsolidierungsmethode

Aktiven und Passiven sowie Aufwand und Ertrag der Konzerngesellschaften werden nach der Methode der Vollkonsolidierung erfasst; konzerninterne Beziehungen sind eliminiert. Allfällige Anteile der Minderheitsaktionäre am Ergebnis und Eigenkapital werden in der konsolidierten Jahresrechnung als separate Positionen ausgewiesen. Im konzerninternen Verhältnis anfallende Zwischengewinne werden eliminiert.

Bilanzstichtag

Die Konzernrechnung schliesst auf den 31. Dezember ab und beruht auf den Abschlüssen der Konzerngesellschaften mit demselben Abschlussdatum.

Kapitalkonsolidierung

Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der angelsächsischen Purchase-Methode. Dabei wird der Beteiligungsbuchwert mit dem anteiligen nach einheitlichen Bewertungsrichtlinien ermittelten Eigenkapital der Beteiligung per Erwerbszeitpunkt verrechnet. Der Goodwill oder Badwill wird zum Erwerbszeitpunkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Bei Veräusserung eines Geschäftsteils wird der zu einem früheren Zeitpunkt verrechnete Goodwill oder Badwill in die Erfolgsrechnung übertragen. Die Auswirkung einer theoretischen Aktivierung und Amortisation des Goodwills respektive einer theoretischen Rückstellung und Auflösung des Badwills wird im Anhang ausgewiesen.

Fremdwährungsumrechnung

Die Konzernrechnung wird in Schweizerfranken geführt. Bei in Fremdwährungen erstellten Jahresrechnungen von Tochtergesellschaften werden die Bilanzpositionen zu Stichtagskursen, die Positionen der Erfolgsrechnung und der Geldflussrechnung zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernwährung umgerechnet. Die daraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Aufwendungen und Erträge in Fremdwährung werden zu den Kursen des Transaktionsdatums oder zu Durchschnittskursen bewertet. Auf fremde Währung lautende Bilanzpositionen werden zum Tageskurs des Bilanzstichtages umgerechnet. Die wesentlichen Kurse sind:

Fremdwährungen

Stichtagskurse

in CHF

31.12.2021

31.12.2020

 

 

 

EUR

1.03615

1.08118

USD

0.91110

0.88375

Jahresdurchschnittskurse

in CHF

2021

2020

 

 

 

EUR

1.08074

1.07025

Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Es gilt das Prinzip der Einzelbewertung der Aktiven und Verbindlichkeiten. Erfolgt die Folgebewertung von Aktiven bzw. Verbindlichkeiten nicht zu historischen Werten (bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten), sondern zu aktuellen Werten, wird bei normalem Geschäftsverlauf der Tageswert bzw. der Nutzwert herangezogen.

Renditeliegenschaften

Die Renditeliegenschaften werden zu aktuellen Werten bilanziert, basierend auf jährlichen Marktwertschätzungen von Fachexperten. Der aktuelle Wert fertiggestellter Liegenschaften wird mittels der Discounted Cash Flow-Methode (DCF) berechnet; er entspricht der Summe aller auf den Bilanzstichtag abdiskontierten, zu erwartenden zukünftigen Nettoeinnahmen (Net Cash Flows) aus der weiteren Nutzung der Renditeliegenschaft.

Im Rahmen der Bewertung erfolgt eine detaillierte Analyse und Beurteilung der einzelnen Ertrags- und Kostenpositionen. Den Bewertungsexperten stehen als Grundlagen die Projektdokumentation, die aktuelle Vermietungssituation sowie umfassende Marktinformationen zur Verfügung. Auf dieser Basis schätzen sie die zu erwartenden künftigen Cashflows und legen den Diskontierungssatz fest. Die Bewertungen werden dabei im Sinne der Fortführung der heutigen Nutzung bei Bestandesliegenschaften oder des geplanten Projekts erstellt. Die Diskontierung erfolgt pro Liegenschaft marktgerecht und risikoadjustiert.

Die positive Differenz zwischen aktuellem Wert und Anschaffungswert wird erfolgsneutral über die Neubewertungsreserven erfasst. Liegt der aktuelle Wert tiefer als der Anschaffungswert, werden diese Minderwerte sofort als Abschreibung auf Kapitalanlagen in die Erfolgsrechnung gebucht. Eine Wertaufholung bis zum Anschaffungswert wird über die Erfolgsrechnung erfasst. Angefangene Bauten werden bis zu ihrer Inbetriebnahme zu Anschaffungskosten bewertet. Bestehen Anzeichen für eine Überbewertung angefangener Bauten, werden entsprechende Wertminderungen sofort erfolgswirksam verbucht.

Festverzinsliche Kapitalanlagen

Die festverzinslichen Wertpapiere, Darlehen und Hypotheken werden in der Regel auf Verfall gehalten und bei Zins- und Rückzahlungsfähigkeit des Schuldners nach der linearen Amortized-Cost-Methode bilanziert. Die periodische Veränderung des Amortized-Cost-Werts wird erfolgswirksam erfasst. Ist die vollständige und zeitgerechte Rückzahlung beziehungsweise der Zinsdienst gefährdet, wird sofort eine erfolgswirksame Wertberichtigung vorgenommen. Wenn keine beobachtbaren bzw. aktuellen Werte zur Verfügung stehen, erfolgt die Ermittlung der Höhe der Wertberichtigung mittels eigenem Bewertungsmodell. Bei Wegfall der Gründe für die Wertberichtigung wird diese erfolgswirksam aufgelöst.

Aktien und Fondsanteile

Aktien und Fondsanteile in CHF werden zu aktuellen Werten (Tageswerte) bilanziert, wobei die positive Differenz zwischen aktuellem Wert und Anschaffungswert erfolgsneutral über die Neubewertungsreserven erfasst wird. Negative Differenzen zwischen aktuellem Wert und Anschaffungswert werden sofort als Abschreibung auf Kapitalanlagen in der Erfolgsrechnung gebucht. Spätere positive Wertentwicklungen bis zum Anschaffungswert werden erfolgswirksam als Zuschreibung auf Kapitalanlagen erfasst. Bei Aktien und Fondsanteilen in Fremdwährung wird die Differenz zwischen aktuellem und historischem Wechselkurs über die Erfolgsrechnung verbucht und die Titelkursdifferenz zwischen historischem und aktuellem Kurs erfolgsneutral über die Neubewertungsreserven.

Derivate

Zu den Derivaten gehören Devisentermin- und Optionskontrakte, Zertifikate auf Aktienindizes sowie Futures.

Derivate zu Absicherungszwecken: Devisenterminkontrakte sowie (strategische) Put-Optionen dienen zur Absicherung von Wechselkurs- respektive Marktpreisschwankungen. Bei strategischen Put-Optionen wird der Zeitwert nicht berücksichtigt. Dieser wird vollumfänglich im Zeitpunkt der Tätigkeit der Absicherung bzw. deren Glattstellung erfolgswirksam abgeschrieben bzw. zugeschrieben.

Derivate ohne Absicherungszweck: Taktische Optionskontrakte und Zertifikate auf Aktienindizes sowie Futures werden zur effizienteren Bewirtschaftung (Erwerbsvorbereitung und Ertragsverbesserung) eingesetzt.

Derivate werden aufgrund aktueller Tageskurse bewertet. Die aktuellen Werte werden aktiviert bzw. passiviert. Wertänderungen werden erfolgswirksam erfasst, wobei bei den zur Absicherung eingesetzten Derivaten keine erfolgswirksame Saldierung mit dem Gegeneffekt auf den Grundgeschäften erfolgt.

Gold

Das Gold wird zu aktuellen Werten (Tageswerte) bilanziert, wobei die positive Differenz zwischen aktuellem Wert und Anschaffungswert erfolgsneutral über die Neubewertungsreserven erfasst wird. Negative Differenzen zwischen aktuellem Wert und Anschaffungswert werden sofort als Abschreibung auf Kapitalanlagen in der Erfolgsrechnung gebucht. Spätere positive Wertentwicklungen bis zum Anschaffungswert werden erfolgswirksam als Zuschreibung auf Kapitalanlagen erfasst.

Alternative Anlagen (wie Venture Capital, Hedge Funds, Private Equity, Private Debt)

Nicht kotierte Fremdkapitalinstrumente werden zum Anschaffungswert abzüglich notwendiger Wertberichtigungen bilanziert. Die übrigen Anlagen werden analog Aktien und Fondsanteile behandelt. Dabei werden die nicht kotierten Eigenkapitalinstrumente zu aktuellen Werten bewertet, welche grundsätzlich von unabhängigen Drittanbietern ermittelt werden. Sind keine aktuellen Werte verfügbar, erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen.

Übrige Kapitalanlagen

Übrige Kapitalanlagen entstehen, wenn die im Rahmen der Anlagestrategie bewirtschafteten Mittel vorübergehend nicht investiert sind. Es handelt sich dabei um Sicht- und Depositengelder mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen, um Overnight-, Call- und Festgelder und um jederzeit fällige Sichtguthaben. Zu den übrigen Kapitalanlagen gehören im Weiteren Mittel, die zum Zweck von Anlagekäufen überwiesen und in Kürze in Finanzanlagen investiert werden. Die Bewertung erfolgt zu aktuellen Werten (Tageswerte).

Kapitalanlagen auf Rechnung und Risiko Dritter und versicherungstechnische Rückstellungen für Rechnung und Risiko Dritter

In diesen Positionen werden anteilgebundene Lebensversicherungen bilanziert sowie kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte, bei denen die Mobiliar kein Anlagerisiko trägt. Die Versicherungsnehmer beteiligen sich bei anteilgebundenen Versicherungen auf ihre Rechnung und ihr Risiko am Erfolg bzw. an der Wertveränderung der Kapitalanlagen. Die kapitalbildenden Versicherungsverträge werden über Banken verkauft, welche eine (Mindest-)Verzinsung des jeweiligen Sparkontos garantieren. Die Bilanzierung der Kapitalanlagen auf Rechnung und Risiko Dritter erfolgt zu aktuellen Werten (Tageswerte), was zugleich die Höhe der entsprechenden versicherungstechnischen Rückstellungen definiert.

Kapitalanlagen aus Kapitalisationsgeschäft und versicherungstechnische Rückstellungen Kapitalisationsgeschäft

Kapitalanlagen aus Kapitalisationsgeschäft umfassen sowohl Bestände, bei denen die Mobiliar das Anlagerisiko selber trägt, als auch Bestände, bei denen das Anlagerisiko bei Dritten liegt, sei es beim Kunden für den partizipativen Anteil oder bei der Partnerbank für die gegenüber dem Kunden garantierten Anteile. Die Bilanzierung der Kapitalanlagen aus Kapitalisationsgeschäft erfolgt zu aktuellen Werten (Tageswerte) für alle Anlageklassen. Die im Nostro-Depot gehaltenen Wertschriften werden ebenfalls zu aktuellen Werten bewertet, da sie zum Verkauf bestimmt sind. Die Marktwertschwankungen werden in der Erfolgsrechnung als Ergebnis aus Kapitalanlagen aus anteilgebundener Lebensversicherung erfasst. Die versicherungstechnischen Rückstellungen für Kapitalisationsgeschäft werden für die Garantieanteile auf Basis der aktuellen Swapkurve ermittelt. Für die partizipativen Anteile werden die aktuellen Werte der entsprechenden Kapitalanlagen herangezogen, um die Gleichbewertung von Aktiven und Passiven sicherzustellen.

Immaterielle Anlagen

Erworbene immaterielle Anlagen sowie zum Verkauf von Nutzungslizenzen bestimmte selbst erarbeitete immaterielle Anlagen in der Verfügungsgewalt der Organisation wie EDV-Software werden aktiviert, wenn sie über mehrere Jahre einen messbaren Nutzen bringen werden. Die Abschreibung erfolgt linear vom Anschaffungswert in der Regel über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren, in begründeten Fällen höchstens über 20 Jahre. Die Werthaltigkeit wird jährlich überprüft und bei Bedarf werden zusätzliche ausserplanmässige Wertberichtigungen zulasten des Periodenergebnisses vorgenommen.

Abschlusskosten

Abschlusskosten auf Versicherungspolicen werden nicht aktiviert.

Sachanlagen

Diese werden gemäss ihrer Nutzungsdauer linear auf den Anschaffungskosten abgeschrieben. Die Anschaffungskosten abzüglich allfälliger Restwerte (inkl. Land) werden gemäss ihrer Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die Nutzungsdauer der verschiedenen Sachanlageklassen wurde wie folgt bestimmt:

  • Mobilien/Maschinen/Fahrzeuge: 2 bis 10 Jahre
  • EDV-Hardware/Netzwerke: 3 bis 10 Jahre
  • Installationen: 10 bis 20 Jahre
  • Betriebsliegenschaften: 40 bis 50 Jahre

Die Werthaltigkeit wird jährlich überprüft. Bei Bedarf werden zusätzliche ausserplanmässige Wertberichtigungen zulasten des Periodenergebnisses vorgenommen.

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Post- und Bankguthaben sowie Sicht- und Depositengelder mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen, welche für den Bedarf des technischen Geschäfts verwaltet werden. Diese sind zu aktuellen Werten (Tageswerte) bewertet.

Forderungen / sonstige Verbindlichkeiten

Diese Positionen sind nach historischen Werten bewertet. Das Delkredere wird aufgrund der Fälligkeitsstruktur und der erkennbaren Bonitätsrisiken bestimmt. Neben Einzelwertberichtigungen für spezifisch bekannte Forderungsrisiken werden Wertberichtigungen anhand statistischer Erhebungen über das Ausfallrisiko gebildet.

Versicherungstechnische Rückstellungen Nicht-Leben

Die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen Nicht-Leben erfolgt grundsätzlich nach den aufsichtsrechtlichen Vorgaben brutto und netto (das heisst, vor und nach den Anteilen der Rückversicherung).

Für das Nicht-Lebengeschäft werden folgende versicherungstechnischen Rückstellungen unterschieden: Prämienüberträge, Schadenrückstellungen, Rückstellungen für Schadenbearbeitungskosten, Rentendeckungskapitalien, Rückstellungen für Überschussbeteiligungen, übrige technische Rückstellungen und Schwankungsrückstellungen.

Die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt grundsätzlich auf nominaler Basis, das heisst, dass bis auf Rentendeckungskapitalien alle Rückstellungen in Anwendung der jeweiligen aufsichtsrechtlichen Vorgaben nicht diskontiert werden. Rentendeckungskapitalien werden gemäss gültigen Rechnungsgrundlagen bewertet und falls nötig verstärkt.

  • Prämienüberträge werden gemäss den vertraglichen Konditionen auf Stufe Einzelvertrag pro rata temporis zeitlich abgegrenzt.
  • Schadenrückstellungen werden mittels anerkannter aktuarieller Bewertungsmodelle bewertet. Datengrundlage sind einerseits Abwicklungsdreiecke von Zahlungen, Einzelschadenrückstellungen, Anzahl Schäden und Regressforderungen und andererseits Informationen über die Verteilung der Risiken innerhalb des Portfolios wie zum Beispiel verdiente Prämien, Lohnsummen, Versicherungssummen und Anzahl Risiken.
  • Rückstellungen für Schadenbearbeitungskosten werden getrennt nach direkt allozierbaren Schadenbearbeitungskosten und nicht direkt allozierbaren Schadenbearbeitungskosten bewertet. Direkt allozierbare Schadenbearbeitungskosten sind grundsätzlich in Form von Abwicklungsdreiecken verfügbar und werden mit denselben aktuariellen Methoden bewertet wie Schadenrückstellungen. Für nicht direkt allozierbare Schadenbearbeitungskosten wird die New-York-Methode verwendet.
  • Rentendeckungskapitalien werden gemäss Vorgaben für Rechnungsgrundlagen bewertet. Diese beinhalten Vorgaben zu technischer Verzinsung und Sterblichkeit der Rentenbezüger.
  • Rückstellungen für Überschussbeteiligungen werden gemäss den vertraglich vorgegebenen Regelungen für Überschüsse bewertet.
  • Übrige technische Rückstellungen beinhalten unter anderem Bewertungsdifferenzen aufgrund von externen Parametern zu internen Parametern zum Beispiel in Bezug auf Sterblichkeit (Über-/Untersterblichkeit im UVG) und technischer Verzinsung von Rentendeckungskapitalien (risikoloser Zins vs. technischer Rechnungszins). Bei langfristig abwickelndem Geschäft wird der Effekt der historischen impliziten Schadeninflationen verglichen mit den langfristigen Inflationsannahmen von namhaften Instituten (SNB, FINMA etc.).
Versicherungstechnische Rückstellungen Leben

Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Lebensversicherungsgeschäft werden entsprechend den aufsichtsrechtlichen Vorgaben grundsätzlich einzelvertraglich ermittelt. Die statutarischen Rückstellungen entsprechen grundsätzlich den tarifarischen Rückstellungen mit den eingerechneten Margen, allfällig erhöht durch eine Reduktion der massgebenden technischen Zinsen. Unzureichende statutarische Rückstellungen werden verstärkt. Verstärkungen werden für biometrische Risiken und Zinsen gebildet.

Die versicherungstechnischen Rückstellungen im Lebengeschäft sind gesamthaft ausreichend. «Ausreichend» wird gemäss der Richtlinie der Schweizerischen Aktuarvereinigung zur Bestimmung ausreichender technischer Rückstellungen Leben gemäss den aufsichtsrechtlichen Vorgaben verstanden. Die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen wird mit ausreichender Sicherheit gewährleistet.

Basis des massgebenden Vergleichs sind sogenannte «Best-Estimate-Rückstellungen mit Margen» gemäss erwähnter Richtlinie: Dabei werden zur Ermittlung der betreffenden Cash-flows bei sämtlichen Best-Estimate-Annahmen Zu- oder Abschläge gemacht, um die Sicherheit der Berechnungen zu erhöhen. Die Zu- und Abschläge entsprechen dabei denjenigen der jeweils aktuellen Version dieser Richtlinie. Zur Ermittlung des massgebenden Zinsvektors wird der Anlagestruktur, insbesondere der Fristigkeit der eigenen Kapitalanlagen, Rechnung getragen. Damit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen mit ausreichender Sicherheit gewährleistet werden kann, müssen die gebildeten Rückstellungen notwendigerweise über dem Best Estimate mit Marge («ausreichende Rückstellungen») liegen.

Die gesamten versicherungstechnischen Rückstellungen genügen dem sogenannten SAV-Minimal-Anforderungstest bestehend aus drei Szenarien, wobei das Szenario «Rendite und Langlebigkeit», bei welchem die Zinsen und die Sterblichkeit reduziert werden, das anforderungsreichste und damit das für das Lebengeschäft massgebende Szenario ist.

Das Lebengeschäft deckt in der Einzelversicherung die biometrischen Risiken Tod und Invalidität und in der Kollektivversicherung Tod, Invalidität und in kleinem Umfang auch die Langlebigkeit.

Vom Zinsgarantierisiko und biometrischen Risiko sind in der Lebensversicherung sowohl die Rückstellungen für Versicherungsleistungen wie die Deckungskapitalien betroffen. Die Berücksichtigung des Zinsgarantierisikos hat für kapitalbildende Lebensversicherungen und, zusammen mit dem biometrischen Risiko (Langlebigkeit), für laufende Alters- und Hinterbliebenenrenten zur Bildung von Verstärkungen geführt.

Das Stornorisiko hat verschiedene Aspekte: bei Sparversicherungen ein möglicher Verlust, falls der Rückkaufswert höher ist als der Marktwert der entsprechenden Anlagen, bei allen Versicherungen der Wegfall erwarteter Gewinne und der Wegfall von Kostendeckungsbeiträgen. Im Lebensversicherungsgeschäft wird versucht, das Stornorisiko mittels Erhaltung der Attraktivität der Produkte zu reduzieren. Aufgrund der ausreichenden Rückstellungen stellt das Stornorisiko vor allem ein Ertrags- und kein Solvenzrisiko dar. Für das Stornorisiko wird keine Rückstellung gebildet, weil die Abschlusskosten nicht aktiviert werden.

Zur Sicherstellung der Finanzierung der Garantiezinsen werden die massgebenden statutarischen versicherungstechnischen Rückstellungen nötigenfalls wie erwähnt verstärkt. Der Verstärkungsbedarf ergibt sich durch die Diskontierung der massgebenden Cashflows mittels eines Zinses zweiter Ordnung, welcher auf einem rollenden Mittelwert risikoarmer Zinsen beruht und zudem dem Sachwertanteil im entsprechenden Portefeuille der Mobiliar Leben Rechnung trägt. Beim rollenden Mittelwert handelt es sich um den siebenjährigen Mittelwert zehnjähriger Swapsätze.

Im Lebensversicherungsgeschäft entstehen Überschüsse aufgrund positiver Differenzen zwischen effektiv erwirtschaftetem und garantiertem Zinsertrag und zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Risiko- und Kostenergebnis. Aus dieser Bilanzposition werden in den Folgejahren Zuweisungen an die Versicherten finanziert, die aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen sowie der unternehmensindividuellen Überschusspolitik festgelegt werden. In diesen Rückstellungen ist der Anteil der den Versicherten gemäss Legal Quote im Geschäft der beruflichen Vorsorge zustehenden, aus erfolgswirksamen sowie nicht erfolgswirksamen Mehr- und Minderwerten enthalten. Die den Versicherungsnehmern anteilig zustehenden Bewertungsdifferenzen zwischen der Konzernrechnungslegung und dem handelsrechtlichen Einzelabschluss (resultierend aus Gewinnreserven, Neubewertungsreserven sowie erfolgswirksamen Vorgängen) sind in den Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligungen der Versicherten enthalten. Sie haben einen latenten Charakter und sind nicht ausschüttbar. Die Neubewertungsreserven sind entsprechend um diese Anteile reduziert.

Die Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligungen der Versicherten im Geschäft der beruflichen Vorsorge des nicht der Legal Quote unterstellten Teils enthalten keine Anteile an Neubewertungsreserven. Die Zuweisungen von Überschüssen basieren auf technischen Erfolgsfaktoren und sind unabhängig der Entwicklung des Kapitalanlagemarktes.

Die Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligungen der Versicherten im Geschäft der privaten Vorsorge enthalten keine Anteile an Neubewertungsreserven, da keine vertragliche Verpflichtung besteht, künftige Überschussbeteiligungen zu gewähren.

Schwankungsrückstellungen

Die Schwankungsrückstellungen werden auf Stufe Gesellschaft bewertet. Die Grundsätze zur Bildung und Auflösung derselben sind in den jeweiligen Geschäftsplänen festgehalten und orientieren sich an historischen Volatilitäten. Aufgrund der Risikoneigung der Mobiliar werden dabei für das Geschäft Minimal-, Ziel- und Maximalwert nach methodischen Vorgaben bewertet, welche die Verwaltung der entsprechenden Schwankungsrückstellungen objektivieren und begrenzen. Diese Minimal-, Ziel- und Maximalwerte der Schwankungsrückstellung werden jährlich neu ermittelt.

Nichttechnische (finanzielle) Rückstellungen

Nichttechnische (finanzielle Rückstellungen) sind wahrscheinliche Verpflichtungen, welche auf Ereignissen in der Vergangenheit beruhen. Höhe und Fälligkeit der Verpflichtungen sind ungewiss, aber schätzbar. Die Höhe der Rückstellung entspricht dem Erwartungswert der zukünftigen Mittelabflüsse. Im Rückstellungsspiegel werden Verwendung, Auflösung und Bildung dargestellt. Die Steuerrückstellungen beinhalten ausschliesslich latente Steuern. Kurzfristige Steuerverpflichtungen aus laufenden Steuern werden in den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. den Rechnungsabgrenzungen erfasst.

Fonds für künftige Überschussbeteiligungen

Die genossenschaftlich verankerte Mobiliar begünstigt je nach Gesellschaftsergebnissen auch Kunden im Nicht-Lebengeschäft mit Überschussbeteiligungen. Die Äufnung der Rückstellungen für künftige Überschussbeteiligungen wird von der Generalversammlung der jeweiligen Gesellschaft beschlossen, der Verwaltungsrat entscheidet jährlich über die Verwendung.

Eventualverpflichtungen und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen

Diese werden gemäss der Wahrscheinlichkeit und der Höhe der zukünftigen einseitigen Leistungen und Kosten bewertet. Allfällige zugesicherte Gegenleistungen werden berücksichtigt.

Steuern

Die laufenden Ertragssteuern sowie die Kapitalsteuern werden erfolgswirksam erfasst. Kurzfristige Steuerverpflichtungen aus laufenden Steuern sind in den sonstigen Verbindlichkeiten bzw. den Rechnungsabgrenzungen enthalten. Wenn auf Konzernebene nebst steuerrechtlichen andere massgebende Bewertungsgrundsätze angewendet werden, entstehen Bewertungsdifferenzen, auf denen latente Ertragssteuern berücksichtigt werden. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, soweit sie das gleiche Steuersubjekt betreffen. Aktive latente Steuern werden nur erfasst und in den Forderungen ausgewiesen, wenn wahrscheinlich ist, dass sie mit künftigen Steuerverpflichtungen verrechnet werden können. Nicht berücksichtigte potenzielle Steuerreduktionen aufgrund von Verlustvorträgen werden im Anhang offengelegt. Passive latente Steuern werden in den Steuerrückstellungen ausgewiesen. Der zur Anwendung kommende latente Steuersatz entspricht dem erwarteten Steuersatz.

Wirtschaftliche Auswirkungen aus Vorsorgeverpflichtungen

Die Finanzierung der Vorsorgepläne erfolgt durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Die Arbeitgeberbeiträge werden periodengerecht im Personalaufwand ausgewiesen. Die Vorsorgepläne werden in rechtlich selbstständigen, vom Arbeitgeber losgelösten juristischen Personen geführt. Es werden beitragsorientierte Leistungen im Alter sowie Leistungen bei Invalidität und bei Tod nach Massgabe des Reglements der Vorsorgeeinrichtung ausgerichtet. Überdeckungen bzw. Unterdeckungen der Vorsorgeeinrichtungen ermittelt die Gruppe Mobiliar nach Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegung der Personalvorsorgeeinrichtungen. Überdeckungen bzw. Unterdeckungen werden aktiviert bzw. passiviert entsprechend dem Umfang des tatsächlichen wirtschaftlichen Nutzens bzw. der Verpflichtungen für den Arbeitgeber; Veränderungen gegenüber der Vorperiode werden in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand erfasst. Wirtschaftlicher Nutzen kann nur unter folgenden vier kumulativen Bedingungen entstehen:

  1. Beitragsreduktionen/-befreiungen sind statutarisch/reglementarisch vorgesehen;
  2. das oberste Organ der Vorsorgeeinrichtung hat eine Beitragsreduktion oder -befreiung beschlossen;
  3. die Vorsorgezwecke sind gesichert und erfüllt;
  4. die Fortschreibung der Freizügigkeitsleistungen ist so vorzunehmen, wie wenn keine vorübergehende Beitragsreduktion oder -befreiung stattfinden würde.

Wirtschaftliche Verpflichtungen leiten sich ab aus der Pflicht oder dem Willen zur Finanzierung (Sanierung). Im Falle notwendiger Sanierungsmassnahmen sehen die Bestimmungen des BVG resp. der BVV 2 unter anderem vor, dass die Vorsorgeeinrichtung während der Dauer einer Unterdeckung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beiträge zur Behebung der Unterdeckung erheben kann (à fonds perdu), was dann zu einer unmittelbaren Verpflichtung des Arbeitgebers führt. Arbeitgeberbeitragsreserven werden als Aktivum (Aktiven aus Vorsorgeeinrichtungen) erfasst; die Veränderung gegenüber der Vorperiode wird im Personalaufwand erfasst, wobei Verwendungsverzichte, notwendige Wertberichtigungen und Diskontierungen berücksichtigt werden.

Konsolidierungskreis

 

Beteiligungsanteil in %

 

Gesellschaftskapital in Tausend CHF

 

Art des Einbezugs

Beteiligungen

31.12.2021

31.12.2020

 

31.12.2021

31.12.2020

 

31.12.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Schweizerische Mobiliar Holding AG, Bern

-

-

 

200 000

200 000

 

vollkonsolidiert

Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Bern

100

100

 

148 000

148 000

 

vollkonsolidiert

Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG, Nyon

100

100

 

25 000

25 000

 

vollkonsolidiert

Limmat Versicherungs-Gesellschaft AG, Bern

100

100

 

10 000

10 000

 

vollkonsolidiert

Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG, Bern

100

100

 

3 000

3 000

 

vollkonsolidiert

Schweizerische Mobiliar Asset Management AG, Bern

100

100

 

1 000

1 000

 

vollkonsolidiert

Mobi24 AG, Bern

100

100

 

200

200

 

vollkonsolidiert

Schweizerische Mobilar Risk Engineering AG, Bern (ehem. Protekta Risiko-Beratungs-AG)

100

100

 

100

100

 

vollkonsolidiert

XpertCenter AG, Bern

100

100

 

100

100

 

vollkonsolidiert

Trianon AG, Nyon

100

100

 

685

685

 

vollkonsolidiert

SC, SwissCaution SA, Nyon

100

100

 

3 000

3 000

 

vollkonsolidiert

Schweizerische Mobiliar Services AG, Bern

100

100

 

100

100

 

vollkonsolidiert

bexio AG, Rapperswil-Jona

100

100

 

618

618

 

vollkonsolidiert

Buildigo AG, Bern

100

100

 

1 000

1 000

 

vollkonsolidiert

Lightbird Ventures AG, Bern

100

100

 

1 000

1 000

 

vollkonsolidiert

Flatfox AG, Bern (ehem. aroov AG)

94.0

80.0

 

331

100

 

vollkonsolidiert

Scout24 Schweiz AG, Flamatt

-

50.0

 

-

225

 

at equity

Seniorenresidenz Talgut Ittigen AG, Ittigen

33.3

33.3

 

10 800

10 800

 

at equity

Ringier AG, Zofingen

25.0

25.0

 

300

300

 

at equity

Credit Exchange AG, Zürich 1

23.8

23.8

 

105

105

 

at equity

Swiss Entrepreneurs AG, Zürich

25.0

25.0

 

100

100

 

at equity

Parkhaus Kesselturm AG, Luzern

23.0

23.0

 

2 825

2 825

 

at equity

Nexxiot AG, Zürich

39.7

47.9

 

425

351

 

at equity

GARAIO REM AG, Bern

40.0

40.0

 

107

107

 

at equity

Liiva AG, Zürich

50.0

50.0

 

100

100

 

at equity

SMG Swiss Marketplace Group AG, Zürich (11.11.2021) 2

29.5

-

 

2 439

-

 

at equity

Die Mobiliar hält in Luxemburg zusammen mit den Pensionskassen der Gruppe Mobiliar eine SICAV-FIS-Investmentgesellschaft nach luxemburgischem Recht. Der anteilige Nettoinventarwert ist in den Kapitalanlagen der Gruppe enthalten.

1 Der Stimmrechtsanteil per 31.12.2021 beträgt 25% (31.12.2020: 25%)

2 Der Stimmrechtsanteil per 31.12.2021 beträgt 25%

 

Beteiligungsanteil in %

 

Gesellschaftskapital in Tausend Euro

 

Art des Einbezugs

 

31.12.2021

31.12.2020

 

31.12.2021

31.12.2020

 

31.12.2021

 

 

 

 

 

 

 

 

Companjon Holding Limited, Dublin 3

98.8

99.0

 

126

126

 

vollkonsolidiert

Companjon Services DAC, Dublin

98.8

99.0

 

40

40

 

vollkonsolidiert

Companjon Insurance DAC, Dublin

98.8

99.0

 

95

95

 

vollkonsolidiert

Companjon Admin GmbH, Düsseldorf

98.8

-

 

25

-

 

vollkonsolidiert

bexio Deutschland GmbH i.L., Berlin

100

100

 

25

25

 

vollkonsolidiert

3 Der Stimmrechtsanteil per 31.12.2021 beträgt 96.2% (31.12.2020: 96.8%).

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