Corporate Governance

Vergütungen

Die Vergütungspolitik der Mobiliar trägt den genossenschaftlichen Werten des Unternehmens Rechnung. Die Mobiliar beteiligt ihre Mitarbeitenden am Erfolg.

Auf freiwilliger Basis folgt die Mobiliar der Empfehlung der FINMA und zieht die im Rundschreiben «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten» enthaltenen Grundsätze als Leitlinien für ihr Vergütungssystem heran. Als nicht börsenkotiertes Unternehmen ist sie nicht an die entsprechenden gesetzlichen Transparenzvorschriften gebunden.

Die Vergütungsgrundsätze der Gruppe Mobiliar für alle Funktionsstufen sind in einer vom Verwaltungsrat verabschiedeten Vergütungspolitik festgehalten: Die Gesamtvergütungen sind angemessen und im Vergleich zu Unternehmen des gleichen Wirtschaftsbereichs verhältnismässig sowie konkurrenzfähig. Die Vergütungssystematik ist einfach, transparent und nachvollziehbar.

Alle Mitarbeitenden sowie Kader erhalten einen Grundlohn und – sofern die Mobiliar erfolgreich ist – eine vom Verwaltungsrat bestimmte Erfolgsbeteiligung. Die jährliche direkte Gesamtvergütung für die CEO, die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Direktion besteht aus dem Grundlohn und einer variablen Vergütung. Die kurzfristige variable Vergütung fördert eine leistungsorientierte Kultur und honoriert jährlich das Erreichen der vereinbarten Unternehmensziele. Sie ist deutlich tiefer gewichtet als die Komponente Grundvergütung, um Anreize zu bonusgetriebenem Verhalten möglichst zu vermeiden.

Die für die CEO, die Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder (Funktionsstufen 1 bis 4) zusätzlich vorgesehene «Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligung» fokussiert auf die digitale Transformation, die zukünftige Wirtschaftlichkeit und das Image der Mobiliar. Mittels dieser gemeinsamen, zukunftsorientierten Ziele (sogenannten Z-Ziele) werden die obersten Kader alljährlich an der Weiterentwicklung der letzten vier Jahre gemessen.

Im Berichtsjahr belief sich die Vergütung an die insgesamt 105 berechtigten Empfängerinnen und Empfänger (inklusive empfangsberechtigter Rentenbezügerinnen und -bezüger pro rata temporis) auf brutto CHF 1 807 696. Bei der Mobiliar werden weder Antrittsentschädigungen im Sinne von Vergütungen im Voraus für noch zu erbringende Arbeitsleistungen noch goldene Fallschirme oder Abgangsentschädigungen entrichtet.

Gehaltsmodell mit jährlichen Vergütungskomponenten1

 

Fixer Grundlohn

Kurzfristige variable Vergütung

Erfolgsbeteiligung (patronal)

Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligung (patronal)

CEO / Geschäftsleitung / Direktionsmitglieder

X

X

 

X

Kader

X

 

X

 

Mitarbeitende

X

 

X

 

1 Direktionsstandorte

Die Delegiertenversammlung und der Verwaltungsrat der Genossenschaft legen die Vergütungen ihrer Mitglieder selbst fest. Über die Vergütungen des Verwaltungsrats der Holding entscheidet der Governance-Ausschuss der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft.

Die nachfolgenden Ausführungen zu den Vergütungskomponenten und den für das Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen werden anlässlich der Generalversammlung der Holding im Rahmen der Behandlung der Jahresrechnung respektive der Konzernrechnung erläutert und ergänzt.

Bei dieser Gelegenheit erfolgt gegenüber dem Verwaltungsrat der Genossenschaft, welcher die Aktionärsrechte der Genossenschaft an der Generalversammlung der Holding ausübt, eine weitgehende Offenlegung in Anlehnung an die Bestimmungen des FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten».

Delegierte der Mobiliar Genossenschaft

Die Vergütungen an die Mitglieder der Delegiertenversammlung bestehen aus einer festen Entschädigung und einer pauschalen Spesenvergütung. Die Reisespesen werden nicht vergütet. Die jährliche feste Entschädigung beträgt CHF 2000. Im Berichtsjahr betrugen die festen Entschädigungen und Pauschalspesenvergütungen für die amtierenden Mitglieder der Delegiertenversammlung gesamthaft CHF 447 000. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV beliefen sich gesamthaft auf CHF 38 389.

Verwaltungsrat der Genossenschaft

Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft, die gleichzeitig ein Verwaltungsratsmandat der Holding wahrnehmen, werden je Mandat separat entschädigt. Die Entschädigung an die Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte der Genossenschaft besteht aus einer fixen Vergütung. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder erhalten die Vergütungen pro rata temporis. Die Sitzungsteilnahme und Teilnahme an einem Workshop des Verwaltungsrats werden mit CHF 2000 vergütet.

Die Mitgliedschaft in einem vom Verwaltungsrat eingesetzten festen Ausschuss, Ad-hoc-Ausschuss oder Steering Committee wird mit CHF 2000 je Sitzungstag entschädigt. Der Betrag wird nur bei Teilnahme an der Sitzung ausgerichtet und schliesst eine Pauschalvergütung für die persönliche Sitzungsvorbereitung ein. Ausgewiesene Übernachtungsspesen werden vergütet, Reisespesen für Sitzungen im Inland hingegen nicht.

2021 wurden die folgenden festen Vergütungen ausgerichtet:

Im Berichtsjahr wurden zudem Sitzungsgelder im Gesamtbetrag von CHF 364 000 entrichtet. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV beliefen sich gesamthaft auf CHF 68 442.

Ferner erhielt ein Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft für die Einsitznahme im Verwaltungsrat der GARAIO REM AG CHF 25 000 und für diejenige im Verwaltungsrat der aroov AG CHF 30 000.

Verwaltungsrat der Holding

Die für den Verwaltungsrat massgebenden Vergütungsgrundsätze, die einzelnen Vergütungskomponenten und die Spesenregelungen sind in einem vom Governance-Ausschuss erlassenen Vergütungsreglement festgehalten. In den Vergütungen für die Verwaltungsratsmandate der Holding sind diejenigen für die Verwaltungsratsmandate in den Gruppengesellschaften eingeschlossen. Die Vergütungen der Vizepräsidentin und der Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich zusammen aus einem festen Basisbetrag und einer Zulage für die Vizepräsidentin respektive für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem ständigen Ausschuss des Verwaltungsrats der Holding. Sonderaufträge an einzelne Mitglieder und deren Vergütungen sind vom Verwaltungsrat im Einzelfall zu beschliessen. Für die Teilnahme an Sitzungen der ständigen Ausschüsse werden keine Sitzungsgelder entrichtet. Die Mitgliedschaft in einem Ad-hoc-Ausschuss oder einem Steering Committee des Verwaltungsrats wird wie bei der Genossenschaft mit pauschal CHF 2000 je Sitzungstag entschädigt und nur bei Teilnahme an der Sitzung ausbezahlt.

Für die Teilnahme an Sitzungen des Gesamtverwaltungsrats wird pro Sitzungstag ebenfalls ein Taggeld von CHF 2000 ausgerichtet. Für mehrere Sitzungen in der Schweiz, die am selben Tag stattfinden, wird nur ein Sitzungsgeld vergütet. Spesen für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung am Sitzungsort Bern werden nicht ersetzt. Dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wird ein jährlicher Unkostenersatz ausgerichtet. Der Präsident erhält jährlich eine feste Vergütung (Jahrespauschale), die insbesondere die Einsitznahme in ständige und temporäre Verwaltungsratsausschüsse und Steering Committees und das Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen einschliesst. Es werden keine Bonifikationen ausgerichtet. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten die Vergütungen pro rata temporis.

2021 wurden die folgenden festen Vergütungen (Basisvergütungen und Zulagen, ohne Sitzungsgelder) ausgerichtet:

Im Berichtsjahr wurden der Vizepräsidentin und den Mitgliedern des Verwaltungsrats zudem Sitzungsgelder im Gesamtbetrag von CHF 154 000 entrichtet. Die Beiträge an AHV/IV/EO/ALV für die beitragspflichtigen Mitglieder betrugen CHF 146 349. Die Arbeitgeberbeiträge für den Präsidenten an AHV/IV/EO/ALV beliefen sich auf CHF 88 077. An diejenigen Mitglieder, welche in der Pensionskasse der Mobiliar versichert sind, wurden Arbeitgeberbeiträge von insgesamt CHF 117 046 ausgerichtet. Ein Mitglied des Verwaltungsrats war zudem auf Mandatsbasis für die Mobiliar tätig und erhielt hierfür im Berichtsjahr CHF 18 000.

CEO und Mitglieder der Geschäftsleitung

Die Vergütungen für die CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung der Gruppe Mobiliar sind in einem vom Verwaltungsrat der Holding erlassenen Reglement festgelegt. Sie setzen sich zusammen aus einem festen, auf der individuellen Einstufung basierenden Fixlohn und einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung (Bonus). Die maximal mögliche variable Vergütung wird jährlich individuell festgelegt, beträgt aber für die CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung höchstens 50% des vereinbarten Fixlohns. Der effektiv zur Auszahlung gelangende Bonus richtet sich nach dem Erreichungsgrad von Unternehmenszielen (Gesamtergebnisse, Wachstum, Kundenzufriedenheit, Kosten).

Die CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in der Pensionskasse der Mitarbeitenden und in der Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar versichert.

Über die reglementarischen Arbeitgeberbeiträge hinausgehende Einlagen sind nicht vorgesehen und gelten als Entschädigungen, die dem Verwaltungsrat ausdrücklich zu beantragen sind. Für den Spesenersatz und die Spesenpauschale gelten das Spesenreglement der Gruppe Mobiliar und das Zusatz-Spesenreglement für die Kadermitarbeitenden der Stufen CEO, Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglied, welche von den Steuerverwaltungen des Kantons Bern und des Kantons Waadt genehmigt wurden.

Die «Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligung» (Z-Ziele) wird jährlich an die CEO sowie Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder (Funktionsstufen 1 bis 4) ausbezahlt und beträgt für alle Berechtigten gemäss Vergütungsreglement maximal 30% des Bonus.

2021 wurden den Mitgliedern der Geschäftsleitung, inklusive CEO, feste Vergütungen (Fixlöhne), variable Vergütungen (Boni) sowie Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligungen von insgesamt CHF 7 777 555 ausgerichtet. Die Arbeitgeberbeiträge für die Mitglieder der Geschäftsleitung, inklusive CEO, beliefen sich insgesamt auf CHF 593 635 an AHV/IV/EO/ALV und CHF 1 354 675 an die Pensionskassen.

Weitere Angaben

Als weitere Arbeitgeberleistungen gelten die Mitarbeiterrabatte auf Versicherungen und Hypothekardarlehen sowie Dienstaltersgeschenke. Empfänger dieser Leistungen sind alle Angestellten der Gruppe Mobiliar.

Es wurden keine Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder oder Organmitgliedern nahestehende Personen ausgerichtet. Hingegen wurden Organmitgliedern Hypothekardarlehen zu üblichen Konditionen gewährt, teilweise mit dem in der Gruppe Mobiliar für alle Mitarbeitenden geltenden Personalrabatt.

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