Corporate Governance
Unternehmensführung
und -kontrolle
Die Mobiliar entspricht den Ansprüchen ihrer Stakeholder mit einer verständlichen Berichterstattung und einer transparenten Darstellung der Corporate Governance.
Als nicht börsenkotiertes Unternehmen ist die Mobiliar nicht an die Offenlegungsvorschriften gemäss SIX-Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance gebunden. Gleichwohl bekennen wir uns grundsätzlich zu diesen Transparenzvorschriften und zum Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Die Mobiliar weicht jedoch in begründeten Fällen von diesen Regelwerken ab. Auf den nachfolgenden Seiten wird die Unternehmensführung und -kontrolle erläutert. Unsere Ausführungen folgen im Wesentlichen der SIX-Richtlinie. Auf Bestimmungen, welche sich speziell auf Publikumsgesellschaften beziehen, wird nur summarisch eingegangen. Die Vergütungen für das Jahr 2020 werden im Kapitel Vergütungen dargelegt. Sind Informationen an anderer Stelle im Geschäftsbericht aufgeführt, wird auf die entsprechende Stelle verwiesen.
Die Mobiliar bekennt sich grundsätzlichzum Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.
Unternehmensstruktur und Aktionariat
Sowohl die Genossenschaft als auch die Holding sind Gesellschaften nach Schweizer Recht mit Sitz in Bern. Die Genossenschaft ist Eigentümerin sämtlicher Aktien der Holding. Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen im Sinne der SIX-Richtlinie. Informationen zur Unternehmensstruktur, zum Konsolidierungskreis und zur operativen Führungsstruktur befinden sich in den entsprechenden Kapiteln.
Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur ist aus der Bilanz der Genossenschaft und der Bilanz der Konzernrechnung ersichtlich. Die Statuten der Holding sehen weder eine genehmigte noch eine bedingte Kapitalerhöhung vor. In den letzten drei Jahren wurden keine Kapitalveränderungen vorgenommen. Die Genossenschaft verfügt über ein Bezugsrecht. Das Aktienkapital der Holding ist voll einbezahlt. Die aktuellen Statuten sehen keine Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen, Nominee-Eintragungen, Wandelanleihen oder Optionen vor.
Mehr als
1.8 Mio.
Mitglieder der Genossenschaft zählt die Mobiliar.
Delegiertenversammlung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Zurzeit sind über 1.8 Millionen natürliche und juristische Personen sowie Gemeinwesen, gestützt auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags mit der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Mitglied der Genossenschaft. Eine Nachschusspflicht oder andere finanzielle Verpflichtungen bestehen für die Genossenschafter nicht. Ihre Interessen werden von 150 (Sollbestand) Delegierten aus sämtlichen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein wahrgenommen. Diese repräsentieren die verschiedenen Regionen und Versichertenkreise wie Private, Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie die öffentliche Hand. Ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Alle zwei Jahre finden für rund einen Drittel der Delegierten Erneuerungs- beziehungsweise Wiederwahlen statt. Es besteht keine Amtszeitbeschränkung, jedoch eine Altersgrenze von 72 Jahren.
Weiterführende Informationen:
Die Delegierten genehmigen jährlich den Geschäftsbericht, die Jahresrechnung und den Lagebericht. Zudem nehmen sie vom Abschluss gemäss dem anerkannten Standard zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER Kenntnis. Darüber hinaus befinden die Delegierten über die Verteilung des Bilanzgewinns sowie über eine allfällige Statutenrevision. Ferner wählen sie den Verwaltungsrat der Genossenschaft.
Die ordentliche Delegiertenversammlung des Jahres 2020 wurde gestützt auf Art. 6a Abs. 1 lit. a COVID-19 Verordnung 2 des Bundesrates auf dem schriftlichen Weg durchgeführt.
Weiterführende Informationen:
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Der Verwaltungsrat der Genossenschaft besteht gemäss Statuten aus mindestens 15 Personen, was die gewollte breite Abstützung in den Regionen und Versichertenkreisen unterstreicht. Ferner wird aus Gründen guter Corporate Governance darauf geachtet, dass der Verwaltungsrat der Genossenschaft mehrheitlich aus Personen besteht, welche nicht zusätzlich auch dem Verwaltungsrat der Holding angehören.
Am 1. Januar2021 zählt der Verwaltungsrat der Genossenschaft 25 und derjenige der Holding neun Mitglieder. Die ordentliche Amtsdauer für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft beträgt drei Jahre. Es besteht eine Altersgrenze von 72 Jahren und eine Amtszeitbeschränkung von 15 Jahren. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft besteht aus 12 Frauen und 13 Männern.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft nach Länge der Amtszeit
in % und (Anzahl Mitglieder) per 31. Dezember 2020
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Die Amtszeit ist auf 15 Jahre beschränkt.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Aufteilung nach Geschlecht per 31.12.2020
Wird ein Mitglied des Verwaltungsrats zusätzlich in den Verwaltungsrat der Holding gewählt, beginnt die Amtsdauer als Verwaltungsrat der Genossenschaft neu. Die Statuten sehen keine Staffelung der Amtszeiten vor.
Dem Verwaltungsrat gehört kein exekutives Mitglied an. Alle Mitglieder gelten als unabhängig im Sinne des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance.
Dem Verwaltungsrat kommt die Aufgabe zu, die genossenschaftliche Ausrichtung des Unternehmens sicherzustellen. Er ist verantwortlich für den Geschäftsbericht, die statutarische Jahresrechnung, den Lagebericht sowie den Abschluss der Genossenschaft gemäss dem anerkannten Standard zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER. Zudem fällt er grundlegende Beschlüsse zur Durchführung der Delegiertenwahlen und übt an der Generalversammlung der Holding die Aktionärsrechte der Genossenschaft aus. In dieser Funktion genehmigt er die Jahresrechnung und die Konzernrechnung, beschliesst über die Gewinnverwendung, nimmt den Vergütungsbericht zur Kenntnis, wählt den Verwaltungsrat der Holding und entscheidet über dessen Entlastung.
Dem Verwaltungsrat obliegt die Oberleitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die an die Holding delegierte Geschäftsführung der Genossenschaft. Auch die Kompetenz für strategische Grundsatzentscheide im Hinblick auf die Positionierung der Genossenschaft in der Öffentlichkeit, namentlich die Festlegung der Positionierungsthemen und Rahmenbedingungen für entsprechende Engagements zugunsten der Allgemeinheit, bleibt dem Verwaltungsrat der Genossenschaft vorbehalten.
Zur Vorbereitung seiner strategischen Grundsatzentscheide und zur Überwachung der ergriffenen Positionierungsmassnahmen bildete der Verwaltungsrat aus seinem Kreis einen ständigen Positionierungsausschuss Genossenschaft mit fünf Mitgliedern. Diese werden jeweils für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Dem Ausschuss unter der Leitung von Dora Andres gehören zudem an: Urs Berger, Präsident des Verwaltungsrats, Prof. Dr. Thierry Carrel, Dr. Martin Michel und Rolf G. Schmid. Der Positionierungsausschuss traf sich im Berichtsjahr zu vier ordentlichen Sitzungen. Der Verwaltungsrat delegiert die Umsetzung seiner strategischen Grundsatzentscheide in diesem Bereich, insbesondere die Auswahl konkreter Positionierungsmassnahmen und Engagements sowie die entsprechende Mittelverwendung innerhalb der vom Verwaltungsrat definierten Rahmenbedingungen, an die Geschäftsleitung der Schweizerischen Mobiliar Holding AG. An den Sitzungen des Positionierungsausschusses nehmen in der Regel auch die CEO, die Leiterin Gesellschaftsengagement, die Leiterin Unternehmenskommunikation und die Leiterin Public Affairs & Nachhaltigkeit teil. Der Positionierungsausschuss Genossenschaft hat keinerlei Entscheidkompetenzen, kann jedoch gegenüber dem Gesamtverwaltungsrat der Genossenschaft Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben. Die Konzernleitungsaufgaben, einschliesslich der Positionierung der Mobiliar als Versicherungsgruppe, sind an die Holding delegiert.
Der Verwaltungsrat lässt sich regelmässig über den Geschäftsgang orientieren. Es werden üblicherweise vier Sitzungen pro Jahr abgehalten, im Jahr 2020 waren es drei. Kein Mitglied des Verwaltungsrats der Genossenschaft übt eine leitende Funktion in einer anderen schweizerischen Versicherungsgesellschaft aus.
Es besteht ein Governance-Ausschuss, dem neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten drei weitere Mitglieder aus dem Verwaltungsrat angehören. Aufgrund des Ausscheidens des Vizepräsidenten des Verwaltungsrats, Dr. Rudolf Stämpfli, sowie von Dr. Fritz Schiesser nehmen seit Juni 2020 neben den beiden Bisherigen Christian Krüger und Laura Sadis neu Dr. Irene Kaufmann (Vizepräsidentin) und Yvonne Lang Ketterer im Governance-Ausschuss Einsitz. Die Amtsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Der Governance-Ausschuss hat insbesondere die Aufgabe, die von der Delegiertenversammlung und vom Verwaltungsrat der Genossenschaft zu fassenden personellen Beschlüsse – namentlich die Wahl der Delegierten und der Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft – vorzubereiten. Er beurteilt die von der Generalversammlung und vom Verwaltungsrat der Holding zu fassenden personellen Beschlüsse, insbesondere die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holding und die Ernennung des oder der CEO. Der Ausschuss prüft die Vorschläge zu den Vergütungen der Delegierten und der Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft und beurteilt die Vorschläge zum Vergütungssystem und zum Gehaltsrahmen der Funktionsstufen der Gruppe Mobiliar.
Eine Entscheidkompetenz kommt dem Governance-Ausschuss einzig bezüglich Festlegung der Höhe der Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holding zu. Die Gesamtverantwortung für alle weiteren an ihn übertragenen Aufgaben liegt beim Verwaltungsrat der Genossenschaft respektive beim Verwaltungsrat der Holding. Die CEO und die Leiterin Human Development nehmen themenbezogen an den Sitzungen teil. Der Governance-Ausschuss hielt im Berichtsjahr vier Sitzungen ab, dies insbesondere zur Vorbereitung der neuen CEO-Wahl.
Weiterführende Informationen:
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Der Verwaltungsrat der Holding muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Es gilt eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren. Eine Staffelung der Amtszeiten ist nicht vorgesehen. Die Altersgrenze beträgt 72 Jahre. Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holding muss gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Genossenschaft angehören. Seit der Umstrukturierung der Gruppe Mobiliar im Jahr 2000 gehören sämtliche Verwaltungsratsmitglieder der Holding gleichzeitig auch dem Verwaltungsrat der Genossenschaft an. Diese Vorgaben gelten ebenfalls für die Verwaltungsräte der operativen Gruppengesellschaften Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG und Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.
Der Verwaltungsrat der Holding ist – ebenfalls seit dem Jahr 2000 – personell identisch mit den Verwaltungsräten der zwei vorerwähnten Gruppengesellschaften. Die für die Präsidien sowie Vizepräsidien der Verwaltungsräte von Genossenschaft, Holding und erwähnten Gruppengesellschaften angestrebte Personalunion ist seit 2000 ständige Praxis. Seit 2006 sind die Amtsperioden der Verwaltungsratsmitglieder mit ihrer Amtsperiode als Verwaltungsrat der Genossenschaft respektive der Gruppengesellschaften in der Regel identisch. Die Unternehmensführung und -kontrolle basiert auf den gesetzlichen Grundlagen, internen Weisungen und Reglementen sowie auf dem Leitbild, dem Verhaltenskodex und Politiken, die vom Verwaltungsrat der Holding verabschiedet wurden. Leitbild und Verhaltenskodex sind auf unserer Website publiziert.
Der Verwaltungsrat der Holding hat in einem Organisationsreglement und in einer Kompetenzordnung, die regelmässig überprüft und allenfalls angepasst werden, die Geschäftsführung der Gruppe und die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Organe der Holding und der zwei Gruppengesellschaften im Einzelnen geregelt. Das Organisationsreglement legt unter anderem auch das Verhalten bei Interessenkonflikten fest.
Der Verwaltungsrat delegiert die mit der Geschäftsführung der Holding verbundenen Aufgaben an die Geschäftsleitung, soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement etwas anderes vorsehen. Weiter definiert der Verwaltungsrat die Unternehmensstrategie und legt die organisatorische Struktur der Gruppe fest, entscheidet unter anderem über die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gruppe, bestimmt die Risiko- und die Anlagepolitik sowie die Anlagestrategie.
Zudem legt der Verwaltungsrat die Ausgestaltung des Risikomanagements sowie des Internen Kontrollsystems fest. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Ernennung und Abberufung des oder der CEO, dem respektive der die operative Führung und Gesamtleitung der Gruppe obliegt, sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung, des Leiters der Internen Revision und des Generalsekretärs.
Der Gesamtverwaltungsrat trifft sich zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung, sooft es die Geschäfte erfordern. Im Berichtsjahr fanden acht ordentliche Sitzungen an insgesamt zehn Sitzungstagen statt. Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde ein Teil als Online-Sitzungen durchgeführt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats bilden sich kontinuierlich weiter. Sowohl der Verwaltungsrat als auch die einzelnen Ausschüsse beurteilen regelmässig ihre Leistung und Effizienz. Bei der Behandlung der Jahresplanung sowie des Reportings beziehungsweise des Semester- und des Jahresabschlusses nehmen sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung an den Sitzungen teil. Anlässlich anderer Traktanden werden bei Bedarf alle oder einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung, interne Fachspezialisten oder Externe beigezogen. Die CEO ist – sofern dies die Ausstandsbestimmungen nicht ausschliessen oder der Verwaltungsrat bestimmte Themen in Closed Sessions behandelt – grundsätzlich bei sämtlichen Geschäften anwesend.
Der Verwaltungsrat lässt sich im Rahmen des vierteljährlich stattfindenden Reportings durch die Geschäftsleitung über den Geschäftsgang orientieren. Die Interne Revision legt ihm ebenfalls quartalsweise einen Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der durchgeführten Prüfungen sowie zum Status der Umsetzung der Empfehlungen vor.
Hinsichtlich der weiteren gruppeninternen Informationen sowie der Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung verweisen wir unter anderem auf die Ausführungen zur internen und externen Revision und auf die Angaben zum Risk Management. Der Verwaltungsrat nimmt alljährlich eine Strategieüberprüfung vor und behandelt in seinen Sitzungen Strategiethemen.
Fit und Proper
Einen guten Ruf zu geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit zu bieten, ist für die Verwaltungsratsmitglieder zwingend erforderlich. Dies heisst einerseits, dass sie fit sind und über relevante Sachkenntnisse sowie über berufliche Erfahrungen verfügen. Andererseits müssen sie proper sein – also sowohl über einen einwandfreien Leumund verfügen als auch eine gute Reputation geniessen. Während die Properness bei jeder Einzelperson vorausgesetzt wird, ist bei der Fitness die Beurteilung der strategischen und operativen Führung als Ganzes relevant. Der Verwaltungsrat muss so zusammengesetzt sein, dass dieser die Beaufsichtigung und Oberleitung des Versicherungsunternehmens einwandfrei wahrnehmen kann.
Dem Verwaltungsrat der Mobiliar Holding gehören Personen mit umfangreichem Fachwissen in wichtigen Bereichen und breiter Erfahrung an. So prüft dieser regelmässig die Zusammensetzung des Gremiums sowie dessen Ausschüsse. Um auch für die Zukunft sicherzustellen, dass das Gremium über die erforderlichen Kompetenzen verfügt und diversifiziert ist, leitet der Verwaltungsrat frühzeitig die Beurteilung möglicher neuer Mitglieder ein.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Zusammensetzung des Verwaltungsrats nach Länge der Amtszeit sowie nach Geschlecht.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG nach Länge der Amtszeit
in % und (Anzahl Mitglieder) per 31. Dezember 2020
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Die Amtszeit ist auf zwölf Jahre beschränkt.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Aufteilung nach Geschlecht per 31.12.2020
Per 15. Mai 2020 ist der bisherige Vizepräsident des Verwaltungsrats, Dr. Rudolf Stämpfli (Bern), aufgrund des Erreichens der Amtszeitbeschränkung aus dem Verwaltungsrat ausgeschieden. Für ihn wurde Heinz Herren (Bolligen) in dieses Gremium gewählt. Das Vizepräsidium des Verwaltungsrats obliegt neu Dr. Irene Kaufmann (Zürich), welche dem Verwaltungsrat seit dem Jahr 2014 angehört.
Ausschüsse des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Zur Unterstützung seiner Führungs- und Kontrolltätigkeit hat der Verwaltungsrat der Holding aus seiner Mitte drei ständige Ausschüsse gebildet, denen je drei Verwaltungsratsmitglieder angehören. Aktuell nimmt jedes Verwaltungsratsmitglied in einem der Ausschüsse Einsitz. Die Ausschüsse tagen in der Regel viermal pro Jahr. Angesichts der Situation um Covid-19 hat der Anlage- und Risikoausschuss im Jahr 2020 insgesamt sieben Sitzungen durchgeführt. Dr. Barbara Rigassi (Muri bei Bern) hat im Berichtsjahr vom Prüfungsausschuss in den Anlage- und Risikoausschuss gewechselt und der neu in den Verwaltungsrat gewählte Heinz Herren (Bolligen) wurde in den Prüfungsausschuss gewählt. Im Übrigen blieb die Zusammensetzung der Ausschüsse unverändert.
Die Ausschüsse des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Der Zweck, der Einsatz und die Aufgaben von Verwaltungsratsausschüssen sind im Organisationsreglement geregelt. Der Verwaltungsrat hat je Ausschuss zudem ein detailliertes Reglement erlassen. Die Ausschüsse vertiefen unter regelmässigem Beizug interner und bei Bedarf externer Spezialisten bestimmte Themen und Bereiche im Auftrag des Verwaltungsrats und bereiten dessen Entscheide vor. Die CEO nimmt in der Regel an den Sitzungen beratend teil, desgleichen der Verwaltungsratspräsident an Sitzungen von Ausschüssen, denen er nicht angehört. Die Gesamtverantwortung für die an die Ausschüsse übertragenen Aufgaben verbleibt beim Gesamtverwaltungsrat.
Den Ausschüssen kommt keine Entscheidkompetenz zu. Sie haben aber das Recht, gegenüber dem Verwaltungsrat Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben, sowie die Pflicht, bei festgestellten gravierenden Mängeln und/oder besonderen Vorkommnissen den Verwaltungsrat zu informieren.
Der Anlage- und Risikoausschuss unterstützt und berät den Verwaltungsrat beim Asset Liability Management, dem Anlagemanagement und dem damit verbundenen Finanz- und Risk Management (hinsichtlich Versicherungs-, Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie Reputation als Auswirkung vorgenannter Risikokategorien). Der Prüfungsausschuss unterstützt und berät den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens, der finanziellen Berichterstattung sowie der Einhaltung von Gesetz, Statuten und internen Erlassen (operationelle Risiken) sowie beim Schutz der Reputation (Reputationsrisiken). Der Ausschuss Digitale Transformation bewertet die Angemessenheit und Zweckmässigkeit der Aktivitäten der Mobiliar im Bereich der digitalen Transformation und der Cyber-Risiken. Ebenfalls beurteilt er Fragen zu den damit verbundenen operationellen Risiken sowie den sich daraus ergebenden Reputationsrisiken und gibt dem Verwaltungsrat entsprechende Empfehlungen ab.
Der Verwaltungsrat setzte im Berichtsjahr keine Ad-hoc-Ausschüsse ein. Dem Verwaltungsrat und den Ausschüssen gehören ausschliesslich nicht exekutive Mitglieder an. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats gelten als unabhängig im Sinne des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der Ausschüsse sowie weitergehende Angaben zu den einzelnen Mitgliedern können den entsprechenden Kapiteln entnommen werden.
Weiterführende Informationen:
CEO und Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung setzt unter Leitung der CEO, der die operative Führung und Gesamtleitung der Gruppe obliegen, die vom Verwaltungsrat der Holding beschlossenen Strategien um und orientiert diesen regelmässig über die geschäftliche Entwicklung und über wichtige Projekte der Gruppe, der Geschäftsleitungsbereiche und der Gruppengesellschaften. Die Geschäftsleitung strebt bei ihren Entscheiden Konsens an; kommt ein solcher nicht zustande, entscheidet die CEO.
Es bestehen keine Managementverträge. Die Arbeitsverträge mit der CEO sowie den Geschäftsleitungsmitgliedern sehen ausnahmslos eine halbjährliche Kündigungsfrist vor.
Mitwirkungsrechte
Die statutarischen Bestimmungen zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung (der Genossenschaft) beziehungsweise der Generalversammlung (der Holding), die Quoren, die Vorschriften zur Einberufung von Delegiertenversammlung beziehungsweise Generalversammlung sowie die Traktandierungsregeln entsprechen den obligationenrechtlichen Bestimmungen. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen.
Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Die Statuten der Holding enthalten weder Regeln zur Angebotspflicht noch sehen sie Kontrollwechselklauseln vor.
Revision
Die Revision ist ein integrierter Bestandteil der Corporate Governance. Der Prüfungsausschuss und in letzter Instanz der Verwaltungsrat überwachen die Revisionstätigkeiten der externen Revisionsstelle und der Internen Revision.
Die zuständigen Organe haben für das Geschäftsjahr 2020 die KPMG AG als externe Revisionsstelle sowohl der Genossenschaft als auch der Holding und der konsolidierten Tochtergesellschaften gewählt. Die Amtsdauer der externen Revisionsstelle beträgt ein Jahr. Ihre Leistung wird jährlich beurteilt. Der leitende Revisor nimmt insbesondere bei der Besprechung des Prüfungsplans der internen und externen Revision im Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats sowie bei der Behandlung der Revisionsstellenberichte zum Jahresabschluss an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil. Die Summe des im Berichtsjahr in Rechnung gestellten Revisionshonorars belief sich auf CHF 1 192 448.
Um die Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung zu gewährleisten, ist der Leiter der Internen Revision direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrats der Holding unterstellt. Die Interne Revision führt Prüfungen bei allen Gesellschaften der Gruppe durch. Sie unterstützt den Verwaltungsrat in seiner Governance-Verantwortung, indem sie eine unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und der Einhaltung statutarischer, rechtlicher und regulatorischer Vorschriften vornimmt. Alle Berichte werden der CEO, den Mitgliedern der Geschäftsleitung, den Verantwortlichen der Risikokontrollfunktionen und der oder dem Verantwortlichen des geprüften Bereichs zur Verfügung gestellt. Der Präsident des Verwaltungsrats und der Prüfungsausschuss werden zudem regelmässig über wesentliche Revisionsergebnisse informiert. Die Arbeitseffizienz der Internen Revision wird durch die Koordination der Revisionsarbeiten mit der externen Revisionsstelle erhöht.
Weiterführende Informationen:
Informationspolitik
Die Gruppe Mobiliar informiert Delegierte, Verwaltungsräte, Mitarbeitende, Medien und die Öffentlichkeit jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts und der Bilanzmedienkonferenz sowie mittels Medienmitteilungen und per Internet über das Jahresergebnis und den Geschäftsverlauf. Im dritten Quartal werden die Medien über das Halbjahresergebnis orientiert.
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft sowie die Delegierten werden darüber hinaus zum ersten Quartal, zum Halbjahresergebnis sowie zum Verlauf der ersten drei Quartale des Jahres adäquate Berichte erstellt. Kontakte zu den Delegierten werden – nebst der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung – im Herbst anlässlich regionaler Informationsveranstaltungen gepflegt. Bei dieser Gelegenheit werden die Delegierten jeweils mündlich über das Halbjahresergebnis sowie über aktuelle Themen der Versicherungswirtschaft und der Gruppe Mobiliar informiert. Unseren Kunden stellen wir Informationen über den Geschäftsverlauf und aktuelle Themen rund um die Gruppe Mobiliar auf unserer Corporate Website sowie mittels weiterer Kommunikationskanäle zur Verfügung.