Philosophie

Als genossenschaftlich verankertes Unternehmen beteiligt die Mobiliar ihre Versicherten am Geschäftserfolg. Davon profitieren zwischen Juli 2024 und Juni 2025 Inhaber von Fahrzeug- und Betriebsversicherungen sowie von Reiseversicherungen in Form einer Prämienvergünstigung.

Die Mobiliar mit ihrer genossenschaftlichen Verankerung richtet die wirtschaftliche Leistung gezielt auf die Bedürfnisse ihrer Kundschaft aus. Anstatt Dividenden an Aktionäre auszuschütten, beteiligen wir Kundinnen und Kunden am Gewinn – sowohl im Lebens- als auch im Nicht-Lebensversicherungsgeschäft. Durch ihre zahlreichen Engagements für wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Projekte lässt die Mobiliar auch die Öffentlichkeit am unternehmerischen Erfolg teilhaben.

Genossenschaftliche Verankerung mit Zukunft

Die Mobiliar wurde 1826 als Genossenschaft gegründet und ist die älteste private Versicherung der Schweiz. Einst entstanden als Solidaritätsgemeinschaft, um Risiken und Schäden gemeinsam zu tragen, stellen wir auch heute noch unter Beweis, dass das Modell und die Rechtsform der Genossenschaft Zukunft haben. Dies setzt eine ständige innere Fähigkeit zur Veränderung voraus, da keine aussenstehenden Aktionäre auf das Unternehmen einwirken.

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Delegierte aus allen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein vertreten die Interessen der Kundinnen und Kunden.

Die Statuten der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft definieren als Hauptzweck die Förderung der direkten Versicherung auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Delegierten vertreten die Anliegen der Genossenschafter und damit der Kundinnen und Kunden. Im Rahmen von regionalen Informationsveranstaltungen, über persönliche Kontakte zu den Generalagentinnen und Generalagenten und über die Delegiertenversammlung fliessen ihre Anregungen direkt ein. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft sorgt dafür, dass die genossenschaftliche Verankerung der Mobiliar gewahrt bleibt und dass dem statutarischen Gesellschaftszweck nachgelebt wird. Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG führt die Gruppe strategisch.

Die Mobiliar beteiligt ihre Kundinnen und Kunden am Geschäftserfolg.

Erfolg teilen

Die genossenschaftliche Rechtsform führt zu einem hohen Mass an Übereinstimmung zwischen den Interessen des Unternehmens und jenen der Kundinnen und Kunden. Der Genossenschaft als Alleineignerin wird seit Jahren eine vergleichsweise bescheidene Dividende ausgeschüttet. Sofern die Marktgegebenheiten und die Ertragskraft es zulassen, richtet die Mobiliar ihren Versicherten eine freiwillige Überschussbeteiligung aus.

Die Mobiliar lässt in erster Linie ihre Versicherten am Erfolg teilhaben, aber die Mitarbeitenden profitieren ebenfalls von einer Erfolgsbeteiligung. Um auch in Zukunft erfolgreich zu sein, investieren wir erhebliche Mittel in die Entwicklung des Unternehmens.

Überschussbeteiligungen auch im Nicht-Lebensversicherungsgeschäft

In der Branche üblich sind Überschussbeteiligungen aus dem Lebensversicherungsgeschäft. Unüblich ist hingegen, Überschüsse auch im Nicht-Lebengeschäft auf breiter Ebene an die Versicherten weiterzugeben, wie dies die Mobiliar tut.

Bereits 1939 hat die Mobiliar – damals eine reine Sachversicherung – in ihren Statuten festgehalten, was heute noch gilt: Die Versicherten werden mit Auszahlungen aus dem Überschussfonds am guten Geschäftsgang beteiligt. In den letzten zehn Jahren flossen so gut CHF 1.7 Mia. an die Versicherten zurück. Die Generalversammlung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG entscheidet über die Verwendung der Mittel des Überschussfonds und die Begünstigung der Kundinnen und Kunden. Über die Ausschüttung aus dem Überschussfonds der Protekta Rechtsschutz-Versicherung AG entscheidet die Generalversammlung der Protekta.

Zwischen Juli 2023 und Juni 2024 fliessen insgesamt CHF 195 Mio. aus dem Überschussfonds zurück an unsere Versicherten. Inhaber einer Haushalts- und Gebäudeversicherung profitieren von einer Prämienreduktion von 20%. Erstmals in den Genuss einer Prämienvergünstigung von 10% kommen Inhaber einer Protekta-Rechtsschutzversicherung. Von Juli 2024 bis Juni 2025 werden Kundinnen und Kunden mit einer Fahrzeug- und Betriebsversicherung von einer Prämienvergünstigung von 10% und Inhaber einer Reiseversicherung von einer Reduktion von 20% profitieren. Auf diese Weise fliessen in diesem Zeitraum insgesamt CHF 189 Mio. an unsere Versicherten zurück.

Auszahlungen an Kunden im Nicht-Lebengeschäft

inkl. Begleitmassnahmen, in CHF Mio.

Darüber hinaus existieren Überschusskonstrukte für mittlere und grössere Unternehmen, die auf vertraglichen Vereinbarungen basieren und vom individuellen Schadenverlauf abhängig sind.

Überschussbeteiligungen im Lebensversicherungsgeschäft

Die Prämien für Lebensversicherungen setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, um der Vertragsdauer, der Schwankung der Schadenbelastung, den abgegebenen Garantien und insbesondere in der Einzellebensversicherung der Unabänderlichkeit der Prämie Rechnung zu tragen. Wenn die tatsächliche Entwicklung des finanziellen Ertrags, des Schadenaufkommens oder der Kosten günstiger verläuft als in der Prämienberechnung vorgesehen, entstehen Überschüsse, die eine Ausschüttung ermöglichen.

Einzellebensversicherung

In der Einzellebensversicherung bieten wir sowohl Verträge mit Nettoprämien ohne Überschussbeteiligung als auch Policen mit Bruttoprämien und Überschussbeteiligung an. Die Überschüsse werden in Spar-, Risiko- und Kostenüberschüsse unterteilt. Die Sparüberschüsse werden in der Regel individuell pro Vertrag verzinst und angesammelt und bei Ablauf, im Leistungsfall oder bei Rückkauf zusätzlich ausbezahlt. Im Gegensatz dazu werden Risikoüberschüsse meist als Vorausüberschuss mit den fälligen Prämien verrechnet. Bei den Sparprodukten der neuesten Generation werden die Sparüberschüsse durch einen transparenten Mechanismus festgelegt, der auf der jährlichen Rendite der Kapitalanlagen des Einzelleben-Geschäfts basiert.

Kollektivlebensversicherung

In der Kollektivlebensversicherung gibt es Verträge mit individueller Gewinnabrechnung und Verträge mit kollektiver Gewinnbeteiligung. Die individuellen Gewinnabrechnungen sind einzelvertraglich geregelt und die Überschussbeteiligung hängt vom effektiven Risikoverlauf ab. Die Verträge mit kollektiver Gewinnbeteiligung unterstehen einer gesetzlich geregelten Mindestquote, welche den Versicherer dazu verpflichtet, mindestens 90% der massgebenden Erträge zugunsten der Versicherten zu verwenden. Der Risiko- und Überschussausgleich erfolgt innerhalb der Solidaritätsgemeinschaft. 2023 gaben wir 99% der Erträge in Form von Renten, Kapitalleistungen, Überschusszuweisungen und Rückstellungen an die Vorsorgeeinrichtungen weiter. Damit erhielten unsere Kundinnen und Kunden erneut mehr als den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil der Erträge.

Überschussbeteiligung im der Legal Quote unterstellten Kollektivgeschäft

in %

Freiwillige Beteiligung der Mitarbeitenden am Erfolg

Unser Leitbild hält fest, dass wir, sofern im Unternehmen Wert geschaffen wurde, auch Mitarbeitende am Erfolg beteiligen. Die Mobiliar entscheidet auf Basis der gesamten operativen Leistung jährlich über die Höhe der Erfolgsbeteiligung, die Mitarbeitende zusätzlich zu ihrem fixen Gehalt erhalten. Im Berichtsjahr konnte die Mobiliar trotz eines herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds weiterhin ein Wachstum verzeichnen. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat honorieren diese Leistung im Frühjahr 2024 mit einer Erfolgsbeteiligung von 50% eines Monatsgehalts. Lernende erhalten unabhängig der Anzahl Lehrjahre eine Erfolgsbeteiligung von mindestens CHF 600. Insgesamt setzten wir im Berichtsjahr für die Beteiligung am Erfolg einen Gesamtbetrag von rund CHF 25.5 Mio. ein. Geschäftsleitung und Verwaltungsrat schätzen den grossen Einsatz der Mitarbeitenden, der in den letzten Jahren zu einem konstant hohen Erfolg und einer ausgezeichneten, nachhaltigen Entwicklung der Gruppe Mobiliar beigetragen hat.

SST-Quotient

485%

Kennzahl, die zeigt, zu wie viel Prozent die anrechenbaren Eigenmittel die Anforderungen decken, welche gemäss Aufsichtsverordnung von privaten Versicherungsunternehmen verlangt werden. Die Mindestanforderung beträgt 100%.

Solide Eigenmittelausstattung

Die Genossenschaftsphilosophie verleiht auch der Unternehmensführung eine besondere Charakteristik, die von langfristigem Denken und Handeln geprägt ist. Die Mobiliar strebt keine einseitig aktionärsgetriebene Gewinnmaximierung an, sondern eine auf die Anspruchsgruppen ausgerichtete Gewinnoptimierung. Die Gewinne müssen einerseits den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe aus eigener Kraft sichern, anderseits Dividenden an die Genossenschaft und Überschussbeteiligungen an die Versicherungsnehmenden ermöglichen.

Das Versicherungsgeschäft bedingt eine Betrachtung über lange Zeiträume hinweg, da das Schadenausmass über Jahre und Jahrzehnte beträchtlich variieren kann. Um auf diese grossen Schwankungen und auf ungünstige Finanzmarktentwicklungen reagieren zu können, benötigt die Gruppe Mobiliar auch aufgrund des fehlenden Zugangs zum Kapitalmarkt bedeutende Eigenmittel. Die Führung eines nachhaltig selbstfinanzierten Versicherungsgeschäfts erfordert weitsichtige Strategien. Die im Versicherungsgeschäft und bei den Vermögensanlagen eingegangenen Risiken stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zu unserem Eigenkapital. Die Gruppe Mobiliar belegt in Bezug auf die Eigenmittelausstattung mit einem SST-Quotienten von 485% einen Spitzenplatz unter den Schweizer Erstversicherern.