Vergütungen
Die Vergütungspolitik der Mobiliar trägt den genossenschaftlichen Werten des Unternehmens Rechnung. Die Mobiliar beteiligt ihre Mitarbeitenden am Erfolg.
Die Mobiliar folgt auf freiwilliger Basis der Empfehlung der FINMA und richtet sich nach den «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten». Als nicht börsenkotiertes Unternehmen sind wir nicht an die entsprechenden gesetzlichen Transparenzvorschriften gebunden.
Die Vergütungsgrundsätze der Gruppe Mobiliar für alle Funktionsstufen sind in einer vom Verwaltungsrat verabschiedeten Vergütungspolitik festgehalten. Gemäss diesen Vorgaben sind die Gesamtvergütungen angemessen und im Vergleich zu anderen Unternehmen des gleichen Wirtschaftsbereichs sowohl verhältnismässig als auch konkurrenzfähig. Die Vergütungssystematik ist einfach, transparent und nachvollziehbar.
Alle Mitarbeitenden sowie Kader erhalten einen Grundlohn und – sofern die Mobiliar erfolgreich ist – eine vom Verwaltungsrat bestimmte Erfolgsbeteiligung. Die jährliche direkte Gesamtvergütung für die CEO, die Mitglieder der Geschäftsleitung und der Direktion besteht aus dem Grundlohn und einer variablen Vergütung. Die kurzfristige variable Vergütung fördert eine leistungsorientierte Kultur und honoriert jährlich das Erreichen der vereinbarten Unternehmensziele. Sie ist deutlich tiefer gewichtet als die Komponente Grundvergütung, um Anreize zu unerwünschtem, bonusgetriebenem Verhalten möglichst zu vermeiden.
Die für die CEO, die Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder (Funktionsstufen 1 bis 4) zusätzlich vorgesehene «Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligung» ist auf die gemeinsamen, zukunftsorientierten Ziele (sogenannte Z-Ziele) digitale Transformation, zukünftige Wirtschaftlichkeit und Image der Mobiliar ausgerichtet. Die obersten Kader werden in Bezug auf diese Z-Ziele alljährlich an der Weiterentwicklung der letzten vier Jahre gemessen. Bei der Mobiliar werden weder Antrittsentschädigungen im Sinne von Vergütungen im Voraus für noch zu erbringende Arbeitsleistungen noch goldene Fallschirme oder Abgangsentschädigungen entrichtet.
Im Berichtsjahr belief sich die Vergütung an die insgesamt 113 berechtigten Empfängerinnen und Empfänger (inklusive empfangsberechtigter Rentenbezügerinnen und -bezüger pro rata temporis) auf brutto CHF 1 804 836.
Gehaltsmodell mit jährlichen Vergütungskomponenten1
|
Fixer Grundlohn |
Kurzfristige variable Vergütung |
Erfolgsbeteiligung (diskretionär) |
Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligung (diskretionär) |
CEO / Geschäftsleitung / Direktionsmitglieder |
X |
X |
|
X |
Kader |
X |
|
X |
|
Mitarbeitende |
X |
|
X |
|
1 Direktionsstandorte
Die Delegiertenversammlung und der Verwaltungsrat der Genossenschaft legen die Vergütungen für ihre Mitglieder selbst fest. Über die Vergütungen des Verwaltungsrats der Holding entscheidet der Governance-Ausschuss der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft.
Der Verwaltungsrat der Mobiliar Genossenschaft, welcher an der Generalversammlung der Mobiliar Holding die Rechte der Mobiliar Genossenschaft als Alleinaktionärin wahrnimmt, nimmt jeweils in seiner Frühjahrssitzung vom Vergütungsbericht und von den Bezügen der Verwaltungsräte, der CEO und der Geschäftsleitungsmitglieder Kenntnis.
Die nachfolgenden Ausführungen zu den Vergütungskomponenten und den für das Berichtsjahr ausgerichteten Vergütungen werden anlässlich der Generalversammlung der Holding im Rahmen der Behandlung der Jahresrechnung respektive der Konzernrechnung erläutert und ergänzt.
Bei dieser Gelegenheit erfolgt gegenüber dem Verwaltungsrat der Genossenschaft eine weitgehende Offenlegung in Anlehnung an die Bestimmungen des FINMA-Rundschreibens «Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten».
Delegierte der Mobiliar Genossenschaft
Die Vergütungen für die Mitglieder der Delegiertenversammlung bestehen aus einer festen Entschädigung und einer pauschalen Spesenvergütung. Reisespesen werden nicht vergütet. Die jährliche feste Entschädigung beträgt CHF 2000. Im Berichtsjahr betrugen die festen Entschädigungen und Pauschalspesenvergütungen für die amtierenden Mitglieder der Delegiertenversammlung gesamthaft CHF 421 000. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV beliefen sich gesamthaft auf CHF 36 420.
Verwaltungsrat der Genossenschaft
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft, die gleichzeitig ein Verwaltungsratsmandat der Holding wahrnehmen, werden je Mandat separat entschädigt. Die Entschädigung an die Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte der Genossenschaft besteht aus einer fixen Vergütung. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder erhalten die Vergütungen pro rata temporis. Die Sitzungsteilnahme und Teilnahme an einem Workshop des Verwaltungsrats werden mit CHF 2000 vergütet.
Die Mitgliedschaft in einem vom Verwaltungsrat eingesetzten festen Ausschuss, Ad-hoc-Ausschuss oder Steering Committee wird mit CHF 2000 je Sitzungstag entschädigt. Der Betrag wird nur bei Teilnahme an der Sitzung ausgerichtet und schliesst eine Pauschalvergütung für die persönliche Sitzungsvorbereitung ein. Ausgewiesene Übernachtungsspesen werden vergütet, Reisespesen für Sitzungen im Inland hingegen nicht. Für den Vorsitz des Positionierungsausschusses wird neu eine Pauschalentschädigung (inklusive Sitzungsgelder) entrichtet.
2023 wurden die folgenden festen Vergütungen ausgerichtet:
- Verwaltungsrat gesamthaft, inkl. Präsident: CHF 712 500
- Höchste Gesamtentschädigung: Urs Berger, Präsident bis 12. Mai 2023: CHF 20 000, sowie Stefan Mäder, Präsident ab 12. Mai 2023, CHF 20 000
Im Berichtsjahr wurden zudem Sitzungsgelder im Gesamtbetrag von CHF 300 000 entrichtet. Die Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV beliefen sich gesamthaft auf CHF 74 607.
Ferner erhielt ein Mitglied des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft für die Einsitznahme im Verwaltungsrat der GARAIO REM AG CHF 25 000 und für diejenige im Verwaltungsrat der Flatfox AG CHF 30 000.
Verwaltungsrat der Holding
Die für den Verwaltungsrat massgebenden Vergütungsgrundsätze, die einzelnen Vergütungskomponenten und die Spesenregelungen sind in einem vom Governance-Ausschuss erlassenen Vergütungsreglement festgehalten. Die Entschädigung des Verwaltungsrats soll gesamtheitlich angemessen und im Vergleich zu Unternehmen des gleichen Wirtschaftsbereichs sowohl verhältnismässig als auch konkurrenzfähig sein. Sie soll der Verantwortung und der Arbeitsbelastung des Verwaltungsrats Rechnung tragen. In den Vergütungen für die Verwaltungsratsmandate der Holding sind diejenigen für die Verwaltungsratsmandate in den Gruppengesellschaften eingeschlossen. Die Vergütungen der Vizepräsidentin und der Mitglieder des Verwaltungsrats setzen sich zusammen aus einem festen Basisbetrag und einer Zulage für die Vizepräsidentin respektive für den Vorsitz und die Mitgliedschaft in einem ständigen Ausschuss des Verwaltungsrats der Holding. Die Pauschalentschädigung für die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse ist neu höher als diejenige für die übrigen Ausschussmitglieder. Sonderaufträge an einzelne Mitglieder und deren Vergütungen sind vom Verwaltungsrat im Einzelfall zu beschliessen. Für die Teilnahme an Sitzungen der ständigen Ausschüsse werden keine Sitzungsgelder entrichtet. Die Mitgliedschaft in einem Ad-hoc-Ausschuss oder einem Steering Committee des Verwaltungsrats wird wie bei der Genossenschaft mit pauschal CHF 2000 je Sitzungstag entschädigt und nur bei Teilnahme an der Sitzung ausbezahlt.
Für die Teilnahme an Sitzungen des Gesamtverwaltungsrats wird pro Sitzungstag ebenfalls ein Taggeld von CHF 2000 ausgerichtet. Für mehrere Sitzungen in der Schweiz, die am selben Tag stattfinden, wird nur ein Sitzungsgeld vergütet. Spesen für Reisen, Übernachtungen und Verpflegung am Sitzungsort Bern werden nicht ersetzt. Dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und den Mitgliedern des Verwaltungsrats wird ein jährlicher Unkostenersatz ausgerichtet. Der Präsident erhält jährlich eine feste Vergütung (Jahrespauschale), die insbesondere die Einsitznahme in ständige und temporäre Verwaltungsratsausschüsse und Steering Committees und das Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen einschliesst. Es werden keine Bonifikationen ausgerichtet. Im Geschäftsjahr zurücktretende oder neu gewählte Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten die Vergütungen pro rata temporis.
2023 wurden die folgenden festen Vergütungen (Basisvergütungen und Zulagen, ohne Sitzungsgelder) ausgerichtet:
- Verwaltungsrat gesamthaft, inkl. Präsident: CHF 1 585 167
- Höchste Entschädigung (Pauschalvergütung): Urs Berger, Präsident bis 12. Mai 2023: CHF 314 000, sowie Stefan Mäder, Präsident ab 12. Mai 2023: CHF 418 668
Im Berichtsjahr wurden der Vizepräsidentin und den Mitgliedern des Verwaltungsrats zudem Sitzungsgelder im Gesamtbetrag von CHF 160 000 entrichtet. Die Beiträge an AHV/IV/EO/ALV für die beitragspflichtigen Mitglieder betrugen CHF 125 316. Die Arbeitgeberbeiträge für das Präsidium beliefen sich auf CHF 111 538 an AHV/IV/EO/ALV und CHF 112 389 an die Pensionskasse. An diejenigen Mitglieder, welche in der Pensionskasse der Mobiliar versichert sind, wurden Arbeitgeberbeiträge von insgesamt CHF 47 878 ausgerichtet.
CEO und Mitglieder der Geschäftsleitung
Die Vergütungen für die CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung der Gruppe Mobiliar sind in einem vom Verwaltungsrat der Holding erlassenen Reglement festgelegt. Sie setzen sich zusammen aus einem auf der individuellen Einstufung basierenden Fixlohn und einer erfolgsabhängigen variablen Vergütung (Bonus). Die maximal mögliche variable Vergütung wird jährlich individuell festgelegt, beträgt aber für die CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung höchstens 50% des vereinbarten Fixlohns. Der effektiv zur Auszahlung gelangende Bonus richtet sich nach dem Erreichungsgrad von Unternehmenszielen (Gesamtergebnisse, Wachstum, Kundenzufriedenheit, Kosten).
Die CEO und die Mitglieder der Geschäftsleitung sind in der Pensionskasse der Mitarbeitenden und in der Zusatz-Pensionskasse der Gruppe Mobiliar versichert.
Über die reglementarischen Arbeitgeberbeiträge hinausgehende Einlagen sind nicht vorgesehen und gelten als Entschädigungen, die dem Verwaltungsrat ausdrücklich zu beantragen sind. Für Spesenersatz und Spesenpauschale gelten das Spesenreglement der Gruppe Mobiliar und das Zusatz-Spesenreglement für die Kadermitarbeitenden der Stufen CEO, Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglied, welche von den Steuerverwaltungen des Kantons Bern und des Kantons Waadt genehmigt wurden.
Die «Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligung» (Z-Ziele) wird jährlich an die CEO sowie Geschäftsleitungs- und Direktionsmitglieder (Funktionsstufen 1 bis 4) ausbezahlt und beträgt für alle Berechtigten gemäss Vergütungsreglement maximal 30% des Bonus.
2023 wurden den Mitgliedern der Geschäftsleitung, inklusive CEO, feste Vergütungen (Fixlöhne), variable Vergütungen (Boni) sowie «Zukunftsorientierte Erfolgsbeteiligungen» von insgesamt CHF 7 332 396 ausgerichtet. Die höchste Entschädigung erhielt die CEO mit CHF 1 478 250. Die Arbeitgeberbeiträge für die Mitglieder der Geschäftsleitung, inklusive CEO, beliefen sich insgesamt auf CHF 517 297 an AHV/IV/EO/ALV und CHF 1 340 009 an die Pensionskassen.
Weitere Angaben
Als weitere Arbeitgeberleistungen gelten die Mitarbeiterrabatte auf Versicherungen und Hypothekardarlehen sowie Dienstaltersgeschenke. Empfänger dieser Leistungen sind alle Angestellten der Gruppe Mobiliar.
Es wurden keine Entschädigungen an ehemalige Organmitglieder oder Organmitgliedern nahestehende Personen ausgerichtet. Hingegen wurden aktuellen und ehemaligen Organmitgliedern Hypothekardarlehen zu üblichen Konditionen gewährt, teilweise mit dem in der Gruppe Mobiliar für alle Mitarbeitenden geltenden Personalrabatt.