Unternehmensführung und -kontrolle
Die Mobiliar berichtet transparent und stellt die Corporate Governance offen und nachvollziehbar dar. Damit entspricht sie den Ansprüchen ihrer Stakeholder.
Als nicht börsenkotiertes Unternehmen ist die Mobiliar nicht an die Offenlegungsvorschriften gemäss SIX-Richtlinie betreffend Informationen zur Corporate Governance gebunden. Gleichwohl bekennen wir uns grundsätzlich zu diesen Transparenzvorschriften und zum Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Die Mobiliar weicht jedoch in begründeten Fällen von diesen Regelwerken ab. Die nachfolgenden Erläuterungen zu Unternehmensführung und -kontrolle folgen im Wesentlichen der SIX-Richtlinie. Auf Bestimmungen, welche sich speziell auf Publikumsgesellschaften beziehen, wird nur summarisch eingegangen. Sowohl für die Holding als auch die von der Holding gehaltenen Versicherungsgesellschaften zu beachten sind ferner die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, so insbesondere das FINMA-Rundschreiben zur Corporate Governance für Versicherer. Die Vergütungen für das Jahr 2023 werden im Kapitel Vergütungen dargelegt. Sind Informationen an anderer Stelle im Geschäftsbericht aufgeführt, wird auf die entsprechende Stelle verwiesen.
Unternehmensstruktur und Aktionariat
Sowohl die Genossenschaft als auch die Holding sind Gesellschaften nach Schweizer Recht mit Sitz in Bern. Die Genossenschaft ist Eigentümerin sämtlicher Aktien der Holding. Es bestehen keine Kreuzbeteiligungen im Sinne der SIX-Richtlinie. Informationen zu Unternehmensstruktur, Konsolidierungskreis und operativer Führungsstruktur befinden sich in den entsprechenden Kapiteln.
Kapitalstruktur
Die Kapitalstruktur ist aus der Bilanz der Genossenschaft und der Bilanz der Konzernrechnung ersichtlich. Die Statuten der Holding sehen weder eine genehmigte noch eine bedingte Kapitalerhöhung vor. In den letzten drei Jahren wurden keine Kapitalveränderungen vorgenommen. Die Genossenschaft verfügt über ein Bezugsrecht. Das Aktienkapital der Holding ist voll einbezahlt. Die aktuellen Statuten sehen keine Ausgabe von Genuss- oder Partizipationsscheinen, Nominee-Eintragungen, Wandelanleihen oder Optionen vor.
Mehr als
1.9 Mio.
Mitglieder der Genossenschaft zählt die Mobiliar.
Delegiertenversammlung der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Zurzeit sind über 1.9 Millionen natürliche und juristische Personen sowie Gemeinwesen, gestützt auf den Abschluss eines Versicherungsvertrags mit der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG, Mitglieder der Genossenschaft. Eine Nachschusspflicht oder andere finanzielle Verpflichtungen bestehen für die Genossenschafterinnen und Genossenschafter nicht. Ihre Interessen werden von 150 (Sollbestand) Delegierten aus sämtlichen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein wahrgenommen. Diese repräsentieren die verschiedenen Regionen und Versichertenkreise wie Private, Landwirtschaft, Gewerbe, Industrie, Handels- und Dienstleistungsbetriebe sowie die öffentliche Hand. Ihre Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Alle zwei Jahre finden für rund einen Drittel der Delegierten Erneuerungs- beziehungsweise Wiederwahlen statt. Es besteht keine Amtszeitbeschränkung, jedoch eine Altersgrenze von 72 Jahren.
Weiterführende Informationen:
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Mitglieder
Der Verwaltungsrat der Genossenschaft besteht gemäss Statuten aus mindestens 15 Personen, was die gewollte breite Abstützung in den Regionen und Versichertenkreisen ermöglicht. Ferner wird aus Gründen guter Corporate Governance darauf geachtet, dass der Verwaltungsrat der Genossenschaft mehrheitlich aus Personen besteht, welche nicht zusätzlich auch dem Verwaltungsrat der Holding angehören.
Am 1. Januar 2024 zählt der Verwaltungsrat der Genossenschaft 26 und derjenige der Holding neun Mitglieder. Die ordentliche Amtsdauer für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft beträgt drei Jahre. Es besteht eine Altersgrenze von 72 Jahren und eine Amtszeitbeschränkung von 15 Jahren. Der Verwaltungsrat der Genossenschaft besteht aus 14 Frauen und 12 Männern.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft nach Länge der Amtszeit
in % und (Anzahl Mitglieder) per 31. Dezember 2023
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Die Amtszeit ist auf 15 Jahre beschränkt.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Aufteilung nach Geschlecht per 31.12.2023
Wird ein Mitglied des Verwaltungsrats zusätzlich in den Verwaltungsrat der Holding gewählt, beginnt die Amtsdauer als Verwaltungsrat der Genossenschaft neu. Die Statuten sehen keine Staffelung der Amtszeiten vor.
Dem Verwaltungsrat gehört kein exekutives Mitglied der Mobiliar Holding an. Sämtliche Mitglieder gelten als unabhängig im Sinne des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance. Kein Mitglied des Verwaltungsrats der Genossenschaft übt eine leitende Funktion in einer anderen schweizerischen Versicherungsgesellschaft aus.
Aufgaben
Der Verwaltungsrat stellt die genossenschaftliche Ausrichtung des Unternehmens sicher. Er ist verantwortlich für den Geschäftsbericht, die statutarische Jahresrechnung, den Lagebericht sowie den Abschluss der Genossenschaft gemäss dem anerkannten Standard zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER. Zudem fällt er grundlegende Beschlüsse zur Durchführung der Delegiertenwahlen und übt an der Generalversammlung der Holding die Aktionärsrechte der Genossenschaft aus. In dieser Funktion genehmigt er Jahresrechnung und Konzernrechnung, beschliesst über die Gewinnverwendung, nimmt den Vergütungsbericht zur Kenntnis, wählt den Verwaltungsrat der Holding und entscheidet über dessen Entlastung.
Dem Verwaltungsrat obliegen die Oberleitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die an die Holding delegierte Geschäftsführung der Genossenschaft. Auch die Kompetenz für strategische Grundsatzentscheide im Hinblick auf die Positionierung der Genossenschaft in der Öffentlichkeit, namentlich die Festlegung der Positionierungsthemen und Rahmenbedingungen für entsprechende Engagements zugunsten der Allgemeinheit, ist in der Verantwortung des Verwaltungsrats der Genossenschaft.
Arbeitsweise
Der Verwaltungsrat lässt sich regelmässig über den Geschäftsgang orientieren. Es werden üblicherweise vier Sitzungen pro Jahr abgehalten, so auch 2023.
Ausschüsse des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Genossenschaft
Zwei ständige Ausschüsse unterstützen den Verwaltungsrat der Genossenschaft:
Positionierungsausschuss
Zur Vorbereitung seiner strategischen Grundsatzentscheide und zur Überwachung der ergriffenen Positionierungsmassnahmen bildete der Verwaltungsrat aus seinem Kreis einen ständigen Positionierungsausschuss Genossenschaft mit fünf Mitgliedern. Diese werden jeweils für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt. Der Ausschuss ist neu unter der Leitung von Anja Wyden Guelpa. Dem Ausschuss gehören zudem an: Stefan Mäder, Präsident des Verwaltungsrats, Prof. Dr. Thierry Carrel, Michela Ferrari (neu) und Rolf G. Schmid. Der Positionierungsausschuss traf sich im Berichtsjahr zu vier ordentlichen Sitzungen. An den Sitzungen des Positionierungsausschusses nehmen in der Regel auch die CEO, die Leiterin Public Affairs & Nachhaltigkeit und die Leiterin Gesellschaftsengagement teil. Der Positionierungsausschuss Genossenschaft gibt gegenüber dem Gesamtverwaltungsrat der Genossenschaft Stellungnahmen und Empfehlungen ab. Die Konzernleitungsaufgaben, einschliesslich der Positionierung der Mobiliar als Versicherungsgruppe, sind an die Holding delegiert. Die Umsetzung seiner strategischen Grundsatzentscheide in diesem Bereich – insbesondere die Auswahl konkreter Positionierungsmassnahmen und Engagements sowie die entsprechende Mittelverwendung innerhalb der vom Verwaltungsrat definierten Rahmenbedingungen – delegiert der Verwaltungsrat an die Geschäftsleitung der Schweizerischen Mobiliar Holding AG.
Governance-Ausschuss
Ferner besteht ein Governance-Ausschuss, dem neben dem Präsidenten und der Vizepräsidentin drei weitere Mitglieder aus dem Verwaltungsrat der Genossenschaft angehören. Es sind dies Dr. Beat Brechbühl, Paul Philipp Hug (neu) und Laura Sadis. Die Amtsdauer beträgt jeweils ein Jahr. Der Governance-Ausschuss hat insbesondere die Aufgabe, die von der Delegiertenversammlung und vom Verwaltungsrat der Genossenschaft zu fassenden personellen Beschlüsse – namentlich die Wahl der Delegierten und der Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft – vorzubereiten. Er beurteilt einerseits die personellen Beschlüsse, die von der Generalversammlung zu fällen sind, insbesondere die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holding, und anderseits die in der Kompetenz des Verwaltungsrats liegende Ernennung des oder der CEO. Der Ausschuss prüft ferner die Vorschläge zu den Vergütungen der Delegierten und der Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft und beurteilt die Vorschläge zu Vergütungssystem und Gehaltsrahmen der Funktionsstufen der Gruppe Mobiliar. Entscheidkompetenz kommt dem Governance-Ausschuss einzig bezüglich Festlegung der Höhe der Vergütungen der Verwaltungsratsmitglieder der Holding zu. Die Gesamtverantwortung für alle weiteren an ihn übertragenen Aufgaben liegt beim Verwaltungsrat der Genossenschaft respektive beim Verwaltungsrat der Holding. Die CEO und die Leiterin Human Resources nehmen themenbezogen an den Sitzungen teil. Der Governance-Ausschuss hielt im Berichtsjahr drei Sitzungen ab.
Weiterführende Informationen:
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Mitglieder
Der Verwaltungsrat der Holding muss aus mindestens fünf Mitgliedern bestehen. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Es gilt eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren. Eine Staffelung der Amtszeiten ist nicht vorgesehen. Die Altersgrenze beträgt 72 Jahre. Die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats der Holding muss gleichzeitig dem Verwaltungsrat der Genossenschaft angehören. Seit der Umstrukturierung der Gruppe Mobiliar im Jahr 2000 gehören sämtliche Verwaltungsratsmitglieder der Holding gleichzeitig auch dem Verwaltungsrat der Genossenschaft an. Diese Vorgaben gelten ebenfalls für die Verwaltungsräte der operativen Gruppengesellschaften Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG und Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.
Der Verwaltungsrat der Holding ist – ebenfalls seit dem Jahr 2000 – personell identisch mit den Verwaltungsräten der zwei vorerwähnten Gruppengesellschaften. Die für die Präsidien sowie Vizepräsidien der Verwaltungsräte von Genossenschaft, Holding und erwähnten Gruppengesellschaften angestrebte Personalunion ist seit 2000 ständige Praxis. Seit 2006 sind die Amtsperioden der Verwaltungsratsmitglieder mit ihrer Amtsperiode als Verwaltungsrat der Genossenschaft respektive der Gruppengesellschaften in der Regel identisch. Die Unternehmensführung und -kontrolle basiert auf den gesetzlichen Grundlagen, Politiken, internen Weisungen und Reglementen sowie auf dem Leitbild und dem Verhaltenskodex, die vom Verwaltungsrat der Holding verabschiedet wurden. Leitbild und Verhaltenskodex sind auf unserer Website publiziert.
Aufgaben
Der Verwaltungsrat der Holding hat in einem Organisationsreglement und in einer Kompetenzordnung, die jährlich überprüft und nötigenfalls angepasst werden, die Geschäftsführung der Gruppe und die Organisation, Aufgaben und Kompetenzen der Organe der Holding und der zwei Gruppengesellschaften (Schweizerische Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG und Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft AG) im Einzelnen geregelt. Das Organisationsreglement legt unter anderem auch das Verhalten bei Interessenkonflikten fest. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung regeln ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten so, dass ein Interessenkonflikt gegenüber der Gesellschaft und der Gruppe Mobiliar möglichst vermieden wird: So kann ein Mitglied des Verwaltungsrats nicht gleichzeitig Mitglied des Verwaltungsrats oder eines anderen Organs einer mit der Gruppe Mobiliar in Konkurrenz stehenden Versicherungsgesellschaft oder Versicherungsgruppe sein. Die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung informieren den Verwaltungsratspräsidenten unverzüglich und vollständig über sie betreffende Interessenkonflikte. Der Verwaltungsrat ergreift diejenigen Massnahmen, die zur Wahrung der Gesellschaftsinteressen nötig sind.
Der Verwaltungsrat delegiert die mit der Geschäftsführung der Holding verbundenen Aufgaben an die Geschäftsleitung, soweit nicht das Gesetz, die Statuten oder das Organisationsreglement etwas anderes vorsehen. Weiter definiert der Verwaltungsrat die nachhaltig ausgerichtete Unternehmensstrategie und legt die organisatorische Struktur der Gruppe fest, entscheidet unter anderem über die Jahres- und Mehrjahresplanung der Gruppe und bestimmt die Risiko- und die Anlagepolitik sowie die Anlagestrategie.
Zudem legt der Verwaltungsrat die Ausgestaltung des Risikomanagements sowie des Internen Kontrollsystems fest. Der Verwaltungsrat ist zuständig für Ernennung und Abberufung des oder der CEO, dem respektive der die operative Führung und Gesamtleitung der Gruppe obliegt, sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung, des Leiters der Internen Revision und des Generalsekretärs.
Arbeitsweise
Der Gesamtverwaltungsrat trifft sich zur gemeinsamen Beratung und Beschlussfassung, sooft es die Geschäfte erfordern. Im Berichtsjahr fanden acht ordentliche Sitzungen an insgesamt zehn Sitzungstagen statt.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats bilden sich kontinuierlich weiter. Sowohl der Verwaltungsrat als auch die einzelnen Ausschüsse beurteilen regelmässig ihre Leistung und Effizienz. Der Verwaltungsrat führt zu diesem Zweck regelmässig eine Selbstbeurteilung durch. Dabei überprüft er die Erfüllung der ihm gemäss Gesetz und Organisationsreglement übertragenen Aufgaben und beschäftigt sich mit der Organisation und Zusammenarbeit im Verwaltungsrat respektive in seinen Ausschüssen und der Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stakeholdern. Die Ergebnisse dieser Selbstbeurteilung fliessen in die Traktandenplanung des Verwaltungsrats, die Festlegung seiner Schwerpunkte sowie in die Nachfolgeplanung ein. Bei der Behandlung der Jahresplanung sowie des Reportings beziehungsweise des Semester- und des Jahresabschlusses nehmen sämtliche Mitglieder der Geschäftsleitung an den Sitzungen teil. Anlässlich anderer Traktanden werden bei Bedarf alle oder einzelne Mitglieder der Geschäftsleitung, interne Fachspezialisten oder Externe beigezogen. Die CEO ist – sofern dies die Ausstandsbestimmungen nicht ausschliessen oder der Verwaltungsrat bestimmte Themen in Closed Sessions behandelt – grundsätzlich bei sämtlichen Geschäften anwesend.
Der Verwaltungsrat lässt sich im Rahmen des vierteljährlich stattfindenden Reportings durch die Geschäftsleitung über den Geschäftsgang orientieren. Die Interne Revision legt ihm ebenfalls quartalsweise einen Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der durchgeführten Prüfungen sowie zum Status der Umsetzung der Empfehlungen vor.
Hinsichtlich der weiteren gruppeninternen Informationen sowie der Kontrollinstrumente gegenüber der Geschäftsleitung verweisen wir unter anderem auf die Ausführungen zur internen und externen Revision und auf die Angaben zum Risk Management. Der Verwaltungsrat nimmt alljährlich eine Strategieüberprüfung vor und behandelt in seinen Sitzungen Strategiethemen.
Fit und Proper
Es ist für die Verwaltungsratsmitglieder zwingend erforderlich, einen guten Ruf zu geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit zu bieten. Dies heisst einerseits, dass sie fit sind und über relevante Sachkenntnisse sowie über berufliche Erfahrungen verfügen. Anderseits müssen sie proper sein – also sowohl über einen einwandfreien Leumund verfügen als auch eine gute Reputation geniessen. Während die Properness bei jeder Einzelperson vorausgesetzt wird, ist bei der Fitness die Beurteilung der strategischen und operativen Führung – also Verwaltungsrat und Geschäftsleitung – als Ganzes relevant. Der Verwaltungsrat muss so zusammengesetzt sein, dass dieser die Beaufsichtigung und Oberleitung des Versicherungsunternehmens einwandfrei wahrnehmen kann.
Dem Verwaltungsrat der Mobiliar Holding gehören Personen mit umfangreichem Fachwissen in wichtigen Bereichen und breiter Erfahrung an. So prüft dieser regelmässig die Zusammensetzung des Gremiums sowie dessen Ausschüsse. Um auch für die Zukunft sicherzustellen, dass das Gremium über die erforderlichen Kompetenzen verfügt und diversifiziert ist, leitet der Verwaltungsrat frühzeitig die Beurteilung möglicher neuer Mitglieder ein. Im alljährlich durchgeführten Prozess der Nachfolgeplanung für den Verwaltungsrat befasst sich der Governance-Ausschuss der Genossenschaft mit den in den Folgejahren anstehenden Rücktritten, aktualisiert das Anforderungsprofil, evaluiert entsprechende Kandidatinnen und Kandidaten und unterbreitet dem Verwaltungsrat konkrete Wahlvorschläge. Gestützt darauf verabschiedet der Verwaltungsrat die entsprechenden Wahlanträge an die Generalversammlungen der betroffenen Gesellschaften. Das Anforderungsprofil basiert auf den gesetzlichen, insbesondere aufsichtsrechtlichen Vorgaben und wird ergänzt durch die spezifischen Bedürfnisse der Gruppe Mobiliar.
Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Zusammensetzung des Verwaltungsrats nach Länge der Amtszeit sowie nach Geschlecht.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG nach Länge der Amtszeit
in % und (Anzahl Mitglieder) per 31. Dezember 2023
Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Die Amtszeit ist auf zwölf Jahre beschränkt.
Verwaltungsrat der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Aufteilung nach Geschlecht per 31.12.2023
Im Berichtsjahr sind Urs Berger (Therwil) und Markus Hongler (Zürich) aus dem Verwaltungsrat der Holding ausgeschieden. Neu in dieses Gremium gewählt wurde Yvonne Lang Ketterer (Wädenswil).
Ausschüsse des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Zur Unterstützung seiner Führungs- und Kontrolltätigkeit hat der Verwaltungsrat der Holding aus seiner Mitte drei ständige Ausschüsse gebildet, denen je drei Verwaltungsratsmitglieder angehören. Die Ausschüsse tagen in der Regel viermal pro Jahr.
Die Ausschüsse des Verwaltungsrats der Schweizerischen Mobiliar Holding AG
Zweck, Einsatz und Aufgaben von Verwaltungsratsausschüssen sind im Organisationsreglement geregelt. Der Verwaltungsrat hat je Ausschuss zudem ein detailliertes Reglement erlassen. Die Ausschüsse vertiefen unter regelmässigem Beizug interner und bei Bedarf externer Spezialisten bestimmte Themen und Bereiche im Auftrag des Verwaltungsrats und bereiten dessen Entscheide vor. Die CEO nimmt in der Regel an den Sitzungen beratend teil, desgleichen der Verwaltungsratspräsident. Die Gesamtverantwortung für die an die Ausschüsse übertragenen Aufgaben verbleibt beim Gesamtverwaltungsrat.
Den Ausschüssen kommt keine Entscheidkompetenz zu. Sie haben aber das Recht, gegenüber dem Verwaltungsrat Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben, sowie die Pflicht, bei festgestellten gravierenden Mängeln und/oder besonderen Vorkommnissen den Verwaltungsrat zu informieren.
- Der Anlage- und Risikoausschuss unterstützt und berät den Verwaltungsrat beim Asset Liability Management, dem Anlagemanagement und dem damit verbundenen Finanz- und Risk Management (hinsichtlich Versicherungs-, Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken sowie Reputation als Auswirkung vorgenannter Risikokategorien). Der Ausschuss hat im Jahr 2023 insgesamt sechs Sitzungen durchgeführt. Anstelle von Stefan Mäder nimmt neu Yvonne Lang Ketterer im Anlage- und Risikoausschuss Einsitz.
- Der Prüfungsausschuss unterstützt und berät den Verwaltungsrat bei der Beaufsichtigung des Rechnungswesens, der finanziellen Berichterstattung sowie der Einhaltung von Gesetz, Statuten und internen Erlassen (operationelle Risiken) sowie beim Schutz der Reputation (Reputationsrisiken).
- Der Ausschuss Digitale Transformation bewertet die Angemessenheit und Zweckmässigkeit der Aktivitäten der Mobiliar im Bereich der digitalen Transformation und der Cyberrisiken. Ebenfalls beurteilt er Fragen zu den damit verbundenen operationellen Risiken sowie den sich daraus ergebenden Reputationsrisiken und gibt dem Verwaltungsrat entsprechende Empfehlungen ab. Dem Ausschuss gehört anstelle von Markus Hongler neu Stefan Mäder an.
Im Jahr 2022 setzte der Verwaltungsrat einen Ad-hoc-Ausschuss zur Nachhaltigkeit ein. Ihm gehören neben dem Vorsitzenden Aymo Brunetti die Präsidenten der ständigen Verwaltungsratsausschüsse auf Stufe Genossenschaft und Holding respektive für den Anlage- und Risikoausschuss Barbara Rigassi an. Dieser Ad-hoc-Ausschuss beurteilt Angemessenheit und Zweckmässigkeit der strategischen Aktivitäten der Mobiliar im Bereich der Nachhaltigkeit und deren Governance und gibt dem Verwaltungsratspräsidenten entsprechende Empfehlungen ab. Dem Verwaltungsrat und den Ausschüssen gehören ausschliesslich nicht exekutive Mitglieder an. Sämtliche Mitglieder des Verwaltungsrats gelten als unabhängig im Sinne des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance sowie des FINMA-Rundschreibens zur Corporate Governance für Versicherer. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und der ständigen Ausschüsse sowie weitergehende Angaben zu den einzelnen Mitgliedern können den entsprechenden Kapiteln entnommen werden.
Weiterführende Informationen:
CEO und Geschäftsleitung
Der CEO obliegen die operative Führung und die Gesamtleitung der Gruppe. Sie sorgt zudem dafür, dass der Verwaltungsrat regelmässig über die geschäftliche Entwicklung und über wichtige Projekte der Gruppe, der Geschäftsleitungsbereiche und der Gruppengesellschaften informiert wird. Die Geschäftsleitung setzt die vom Verwaltungsrat der Holding beschlossene Unternehmensstrategie um. Bei ihren Entscheiden strebt die Geschäftsleitung Konsens an; kommt ein solcher nicht zustande, entscheidet die CEO.
Es bestehen keine Managementverträge. Die Arbeitsverträge mit der CEO sowie den Geschäftsleitungsmitgliedern sehen ausnahmslos eine halbjährliche Kündigungsfrist vor.
Mitwirkungsrechte
Die statutarischen Bestimmungen zur Teilnahme an der Delegiertenversammlung (der Genossenschaft) beziehungsweise der Generalversammlung (der Holding), die Quoren, die Vorschriften zur Einberufung von Delegiertenversammlung beziehungsweise Generalversammlung sowie die Traktandierungsregeln entsprechen den obligationenrechtlichen Bestimmungen. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen..
Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen
Die Statuten der Holding enthalten weder Regeln zur Angebotspflicht noch sehen sie Kontrollwechselklauseln vor.
Revision
Die Revision ist ein integrierter Bestandteil der Corporate Governance. Der Prüfungsausschuss und in letzter Instanz der Verwaltungsrat überwachen die Revisionstätigkeiten der externen Revisionsstelle und der Internen Revision.
Die zuständigen Organe haben für das Geschäftsjahr 2023 die KPMG AG als externe Revisionsstelle sowohl der Genossenschaft als auch der Holding und der konsolidierten Tochtergesellschaften gewählt. Die Amtsdauer der externen Revisionsstelle beträgt ein Jahr. Ihre Leistung wird jährlich beurteilt. Der leitende Revisor nimmt insbesondere bei der Besprechung des Prüfungsplans der internen und externen Revision im Prüfungsausschuss des Verwaltungsrats sowie bei der Behandlung der Revisionsstellenberichte zum Jahresabschluss an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil. Die Summe des im Berichtsjahr in Rechnung gestellten Revisionshonorars belief sich auf CHF 1 488 396 sowie prüfungsnahe Dienstleistungen von CHF 124 932.
Um die Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung zu gewährleisten, ist der Leiter der Internen Revision direkt dem Präsidenten des Verwaltungsrats der Holding unterstellt. Die Interne Revision unterstützt den Verwaltungsrat in seiner Governance-Verantwortung, indem sie eine unabhängige Beurteilung der Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme und der Einhaltung statutarischer, rechtlicher und regulatorischer Vorschriften vornimmt. Alle Berichte werden der CEO, den Mitgliedern der Geschäftsleitung, den Verantwortlichen der Risikokontrollfunktionen und der oder dem Verantwortlichen des geprüften Bereichs zur Verfügung gestellt. Der Präsident des Verwaltungsrats und der Prüfungsausschuss werden zudem regelmässig über wesentliche Revisionsergebnisse informiert.
Weiterführende Informationen:
Informationspolitik
Die Gruppe Mobiliar informiert Delegierte, Verwaltungsräte, Mitarbeitende, Medien und die Öffentlichkeit jährlich im Rahmen des Geschäftsberichts und der Bilanzmedienkonferenz sowie mittels Medienmitteilungen und per Internet über das Jahresergebnis und den Geschäftsverlauf. Im dritten Quartal werden die Medien über das Halbjahresergebnis orientiert.
Für die Mitglieder des Verwaltungsrats der Genossenschaft sowie die Delegierten werden darüber hinaus zum ersten Quartal, zum Halbjahresergebnis sowie zum Verlauf der ersten drei Quartale des Jahres adäquate Berichte erstellt. Kontakte zu den Delegierten werden – nebst der jährlich stattfindenden Delegiertenversammlung – im Herbst anlässlich regionaler Informationsveranstaltungen gepflegt. Bei dieser Gelegenheit werden die Delegierten jeweils mündlich über das Halbjahresergebnis sowie über aktuelle Themen der Versicherungswirtschaft und der Gruppe Mobiliar informiert. Unseren Kundinnen und Kunden stellen wir Informationen über den Geschäftsverlauf und aktuelle Themen rund um die Gruppe Mobiliar auf unserer Corporate Website sowie mittels weiterer Kommunikationskanäle zur Verfügung.