Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung
Als genossenschaftlich verankertes Unternehmen wollen wir einen Nutzen erbringen, der über eine reine Gewinnerzielung hinausgeht. Deshalb legen wir Wert auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Wir handeln verantwortungsvoll, indem wir Nachhaltigkeitsaspekte in unsere Strategie und unsere operative Geschäftstätigkeit einbeziehen. Die Voraussetzung dafür sind eine gute Nachhaltigkeits-Governance sowie geeignete interne Vorgaben für korrektes und integres Verhalten aller Mitarbeitenden.
Governance
Der Verwaltungsrat der Holding verabschiedet die für alle Gesellschaften der Gruppe Mobiliar (ohne die operativ eigenständigen Tochtergesellschaften) geltende Nachhaltigkeitsstrategie und überprüft deren Umsetzung. Er behandelt Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der unternehmensweiten Risikomanagement-Prozesse. Die Ausgestaltung und Beaufsichtigung der nichtfinanziellen Berichterstattung obliegt – wie vom Schweizerischen Obligationenrecht vorgesehen – ebenfalls dem Verwaltungsrat der Holding.
Die Geschäftsleitung der Holding ist zuständig für die Umsetzung der vom Verwaltungsrat der Holding verabschiedeten Nachhaltigkeitsstrategie. Ein internes Fachgremium, das aus Mitgliedern aus allen Geschäftsleitungsbereichen und Supportfunktionen besteht, unterstützt die Geschäftsleitung bei ihren Nachhaltigkeitsaufgaben. Das interne Fachgremium, unter der Leitung der Supportfunktion Public Affairs & Nachhaltigkeit, koordiniert die Aktivitäten, überwacht deren Fortschritt und bereitet die nichtfinanzielle Berichterstattung vor.
Weiterführende Informationen:
Verantwortung im Geschäftsverhalten
Für die Gruppe Mobiliar hat verantwortungsvolles Geschäftsverhalten im Tagesgeschäft eine hohe Priorität. Dafür haben wir verschiedene Konzepte und Massnahmen implementiert.
Übergeordneter Verhaltenskodex
Die konkrete Bedeutung von verantwortungsvoller Geschäftsführung darf nicht einer situativen, individuellen Beurteilung überlassen werden. Aus diesem Grund hat der Verwaltungsrat der Holding 2008 erstmals einen übergeordneten, verbindlichen Verhaltenskodex erlassen. Der Verhaltenskodex soll den Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar und der Generalagenturen als Orientierungshilfe für integres Verhalten dienen, zu ethisch korrektem Verhalten verpflichten, die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften sicherstellen sowie die Unternehmenswerte verankern. Wir aktualisieren unseren Verhaltenskodex regelmässig. Im Jahr 2023 wurden die Vorgaben zu den Themen Nachhaltigkeit sowie Bestechung und Korruption erweitert. Die zentrale Botschaft des Verhaltenskodex ist die Erwartung, dass alle Mitarbeitenden sich jederzeit an geltende Gesetze und Vorgaben sowie interne Regeln, Weisungen und Richtlinien halten. Zudem ist die Achtung der Menschenrechte und der von der Schweiz ratifizierten internationalen Standards verankert.
Die Mobiliar hat die wichtigsten Themen des Verhaltenskodex in Weisungen und Vorgaben konkretisiert. Mitarbeitende aller Hierarchiestufen der Gruppe Mobiliar (ohne operativ eigenständige Tochtergesellschaften) und der Generalagenturen, müssen wiederkehrend eine obligatorische Schulung zum Verhaltenskodex absolvieren. Im Berichtsjahr haben 4862 Mitarbeitende die Schulung absolviert.
Beschaffungswesen
Die Beschaffung von Dienstleistungen und Produkten kann soziale und ökologische Auswirkungen haben. Deshalb handelt die Mobiliar auch in der Beschaffung verantwortungsvoll und strebt an, die negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen kontinuierlich zu reduzieren.
Die Beschaffung der Gruppe Mobiliar (ohne operativ eigenständige Tochtergesellschaften) von Gütern und Dienstleistungen erfolgt über drei dezentrale Einkaufseinheiten, welche jeweils spezifische Warengruppen betreuen. Sie tätigten im Berichtsjahr Beschaffungen im Umfang von CHF 243.2 Mio. (Vorjahr CHF 244.4 Mio.).
Einkaufsvolumen Direktionsstandorte 2023
Der grösste Anteil entfiel dabei mit CHF 195.1 Mio. auf IT-Procurement & Providermanagement (Vorjahr CHF 199.7 Mio.). Die Einheit Markt Management tätigte Beschaffungen in der Höhe von CHF 33.1 Mio. (Vorjahr CHF 30.8 Mio.). Die für die Verwaltung und die Bewirtschaftung der betriebseigenen Direktionsliegenschaften und Gebäudeinfrastrukturen zuständige Schweizerische Mobiliar Asset Management AG und das Facility Management tätigten Beschaffungen in der Höhe von CHF 15.1 Mio. (Vorjahr CHF 13.9 Mio.). Darüber hinaus vergibt die Mobiliar Aufträge im Zusammenhang mit der Planung und Realisierung von Neubau- und Umbauprojekten.
Einkauf nach Warengruppen Direktionsstandorte 2023
Die dezentralen Beschaffungseinheiten der Gruppe Mobiliar (ohne eigenständige Tochtergesellschaften) sind verpflichtet, die übergeordnete Weisung zur Beschaffung von Gütern und Leistungen umzusetzen. Ein Teil dieser Weisung ist auch der Lieferantenstandard, der unsere Lieferanten dazu verpflichtet, in ihrer gesamten Lieferkette die grundlegenden rechtlichen, sozialen und ökologischen Standards einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise die Bestimmungen der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO, die Kernübereinkommen der International Labour Organization (ILO) oder die massgeblichen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt und zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen. Die operativ eigenständigen Tochtergesellschaften entscheiden selbstständig über ihre Beschaffungen. Dabei sind die Vorgaben des Verhaltenskodex zur Einhaltung der Bestimmungen zu Menschenrechten zu berücksichtigen. Für die 80 Generalagenturen gilt die Weisung für Beschaffungen im IT-Umfeld sowie generell bei Ein-, Um-, Aus- und Neubauten von Generalagenturen. Da unsere Generalagenturen von selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern geführt werden, entscheiden sie ansonsten eigenständig über ihre Beschaffungen.
Im Berichtsjahr wurde bei allen Lieferanten der Gruppe Mobiliar (ohne operativ eigenständige Tochtergesellschaften) überprüft, ob die beschafften Güter und Dienstleistungen in einem Land hergestellt wurden («made in»), das gemäss dem Children’s Rights in the Workplace Index des Kinderhilfswerks der Vereinigten Nationen (United Nations Children’s Fund UNICEF) ein mittleres oder hohes («enhanced» oder «heightened») Risiko in Bezug auf Kinderarbeit aufweist. Die Prüfung hat ergeben, dass wir mit keinen Lieferanten oder Dienstleistern in Ländern mit einem hohen (heightened) Risiko zusammenarbeiten. Bei Lieferanten und Dienstleistern mit mittlerem (enhanced) Risiko wird der obgenannte Lieferantenstandard eingeholt. Im Berichtsjahr bestand kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit bei beschafften Produkten oder Dienstleistungen. Die operativ eigenständigen Tochtergesellschaften wurden befragt, inwiefern sie sicherstellen, dass bei den beschafften Gütern und Dienstleistungen kein Verdacht auf Kinderarbeit besteht.
Bestechung und Korruption
Die Gewährung von ungebührlichen Vorteilen oder die Zahlung von nicht geschuldeten Geldbeträgen in Erwartung einer Gegenleistung oder eines Gegengeschäfts ist sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesellschaft schädlich. Das Korruptionsrisiko in Schweizer Versicherungsunternehmen entspricht demjenigen anderer Branchen. Die Schweiz ist im Allgemeinen dafür bekannt, ein Land mit niedriger Korruptionsrate und einer strengen Regulierung und Durchsetzung von Anti-Korruptionsgesetzen zu sein.
Die Gruppe Mobiliar toleriert keinerlei Bestechung oder Korruption und gewährt daher öffentlichen und privaten Funktions- und Entscheidungsträgern keine nicht gebührenden Vorteile, wie beispielsweise Einladungen oder Geschenke mit einem hohen Gegenwert, die geeignet wären, sie im Hinblick auf ihre Amtsführung oder ihre Entscheidungsfindung zu beeinflussen. Dies ist in unserem Verhaltenskodex sowie einer ergänzenden Ausführungsbestimmung festgelegt. Diese Bestimmung regelt unter anderem die Annahme und Vergabe von Geschenken und anderen Vorteilen sowie das Einladungsmanagement. Im Rahmen der obligatorischen Schulung zum Verhaltenskodex werden alle Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar (ohne operativ eigenständige Tochtergesellschaften) und der Generalagenturen regelmässig zu diesen Themen ausgebildet.
Im Berichtsjahr wurde gegen einen Mitarbeiter einer Generalagentur ein strafrechtliches Verfahren wegen Betrug und Korruption unter anderem zum Nachteil der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG eingeleitet. Im Rahmen der internen Compliance-Untersuchung wurde der Fall aufgearbeitet und das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Die Strafuntersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Interessenkonflikte
Befinden sich Mitarbeitende im Spannungsfeld zwischen divergierenden privaten und beruflichen Interessen, können Interessenkonflikte entstehen, die zu Nachteilen für die Mobiliar und ihre Kundinnen und Kunden führen können. Potenzielle Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Besteht trotzdem ein Interessenkonflikt, tritt der betroffene Mitarbeitende in den Ausstand und informiert umgehend und unaufgefordert den oder die Vorgesetzte oder das Compliance Office der Gruppe. Die Gruppe Mobiliar hat entsprechende Vorgaben erlassen, welche die Pflichten zur Meldung und den Bewilligungsprozess inklusive Bewilligungsinstanzen zu Mandaten, Ämtern und Nebenbeschäftigungen regeln. Dadurch werden Interessenkonflikte frühzeitig erkannt und der Umgang mit diesen kann geregelt werden.
Greenwashing
Die Vermeidung von Greenwashing bezieht sich insbesondere auf die Sicherstellung einer transparenten, nicht irreführenden Nachhaltigkeitskommunikation. Als Massnahme gegen Greenwashing-Risiken beinhaltet eine Weisung der Schweizerischen Mobiliar Asset Management AG Grundsätze zur Verwaltung von kollektiven und individuellen Portfolios mit Nachhaltigkeitsbezug. Seit dem Berichtsjahr absolvieren zudem die für nachhaltige kollektive Kapitalanlagen verantwortlichen Mitarbeitenden eine entsprechende obligatorische Schulung. Zurzeit werden unter dem Lead des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) branchenweit weitere Massnahmen erarbeitet.
Geldwäscherei
Als Versicherungsunternehmen, das im Lebensversicherungs- und Hypothekargeschäft tätig ist, gelten wir als Finanzintermediär und sind dem Geldwäschereigesetz unterstellt. Wir erfüllen alle geltenden Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Die Mobiliar setzt diese Pflichten mit internen Vorgaben und Prozessen um, die unter anderem Vorschriften über die Identifikationspflicht, Abklärungen zur wirtschaftlich berechtigten Person sowie die Überwachung von Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken oder das Vorgehen bei Verdacht auf Geldwäscherei enthalten. Zudem sind wir der Selbstregulierungsorganisation des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SRO-SVV) angeschlossen und haben die von der SRO-SVV erlassenen Sorgfaltspflichten jederzeit einzuhalten. Die Einhaltung wird durch eine interne sowie die externe Revisionsstelle im Auftrag der SRO-SVV periodisch überprüft. Diese wird wiederum durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Wir bekennen uns zu freiem Markt und fairem Wettbewerb. Wir tolerieren weder Vereinbarungen noch abgestimmte Verhaltensweisen mit anderen Unternehmen, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Das Gleiche erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnerinnen und -partnern und den anderen Marktteilnehmenden.
Daten schützen und sichern
Wir behandeln Daten von Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern mit Sorgfalt und Diskretion. Die Bearbeitung und Weitergabe erfolgen ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und unserer internen Regelungen. Die Mitarbeitenden der Gruppe Mobiliar (ohne operativ eigenständige Tochtergesellschaften) sowie der Generalagenturen werden laufend diesbezüglich geschult. 2023 haben 886 Mitarbeitende eine Schulung zum Datenschutz und 2541 eine Schulung zur Informationssicherheit absolviert. Mittels Phishing-Tests – vier im Berichtsjahr – werden unsere Mitarbeitenden auf aktuelle Gefahren durch Phishing-E-Mails sensibilisiert. Die operativ eigenständigen Tochtergesellschaften sind selbst verantwortlich für die Schulung ihrer Mitarbeitenden zu Datenschutz- und Datensicherheitsthemen.
Wir schützen elektronische und physische Informationen und Daten und stellen deren Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität sicher. Bei der Übermittlung, Bearbeitung und Archivierung von Informationen und Daten dürfen nur Instrumente und Kanäle eingesetzt werden, die hinreichende Sicherheit gegen unberechtigten Zugriff, Veränderung oder Verlust bieten. Bei der Planung von Personendatenbearbeitungen werden stets die datenschutzfreundliche Technikgestaltung («Privacy by Design») und Voreinstellungen («Privacy by Default») berücksichtigt.
Die Anliegen unserer Kundinnen und Kunden rund um den Schutz ihrer Daten gewichten wir hoch. Alle Auskunftsbegehren, die wir im Berichtsjahr erhalten haben, wurden umgehend bearbeitet und beantwortet. Ebenso wurde allen Löschbegehren Folge geleistet.
Auf Anfrage eines Kunden eröffnete im Berichtsjahr die Datenschutzstelle Fürstentum Liechtenstein eine Untersuchung zur Datenschutzkonformität der Datenschutzerklärung der Schweizerischen Mobiliar Versicherungsgesellschaft AG mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen.
Compliance-Meldestelle
Der Verhaltenskodex hält fest, dass mögliche gesetzeswidrige oder unethische Handlungen sowie Verstösse gegen den Verhaltenskodex und interne Vorgaben den Vorgesetzten oder der Compliance-Meldestelle gemeldet werden. Bei Verdacht auf Wirtschaftskriminalität, insbesondere Betrug und Korruption, besteht eine Meldepflicht. Mitarbeitende, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, haben keine Nachteile zu befürchten. Es besteht auch die Möglichkeit, Hinweise und Verstösse anonym über die Compliance-Meldestelle zu melden. Diese steht auch unseren Kundinnen und Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern zur Verfügung.
Das Compliance Office der Gruppe bearbeitet alle Meldungen und ergreift, soweit erforderlich, die notwendigen Massnahmen. Alle Unterlagen und Informationen werden vertraulich behandelt und entsprechend geschützt aufbewahrt.
Wir ahnden Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften, Verhaltenskodex und interne Weisungen und Vorgaben. Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Vorgesetzten, dieser wird vom Compliance Office der Gruppe, vom Rechtsdienst der Gruppe und vom Bereich Human Resources unterstützt. Verstösse können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen und zivil- und strafrechtliche Folgen (Verweis, Kündigung, Schadenersatz oder Strafanzeige) nach sich ziehen.